SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/608 19. Wahlperiode 29.03.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein (AfD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Missstände in Seniorenwohnanlagen Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 22.02.2018 berichtete der NDR über Qualitätsmängel in der Alloheim- Seniorenwohnanlage in Bredstedt: gravierende Engpässe bei der Essensversorgung, fehlendes Personal, Schimmel im Gebäude, mangelnde Hygienestandards. Die geschilderten Mängel führten teils zu „lebensbedrohlichen“ Lagen. Ähnliche Vorfälle sind aus der Alloheim-Seniorenwohnanlage Niebüll-Gath bekannt. Vorbemerkung der Landesregierung Zuständige Behörden für die Durchführung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) und der Durchführungsverordnung (SbStG-DVO) sind gem. § 30 SbStG die Landrätinnen und Landräte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Sämtliche die stationären Einrichtungen der Pflege betreffenden Unterlagen befinden sich bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Dazu gehören auch die Unterlagen über erfolgte Regel- und Anlassprüfungen und die Qualitätssicherung in den Einrichtungen. Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) aus. Fachaufsicht ist die umfassende Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns nach außen. Mittel der Fachaufsicht sind z.B. Berichte, Aktenvorlage, Weisungen und Erlasse. Weisungen können im Einzelfall erfolgen. Für eine Vielzahl von Fällen, um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen, werden Erlasse genutzt. Sie können z.B. aufgrund eigener Initiative der Aufsichtsbehörde ergehen oder auf Ersuchen der beaufsichtigten Behörde. Drucksache 19/608 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Liegen der Landesregierung Informationen über Missstände jedweder möglichen Art in besagten Einrichtungen oder anderen Einrichtungen der Alloheim Senioren- Residenzen SE vor? Antwort: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1. und 1.1. zusammen beantwortet . 1.1. Wenn ja, welche? Antwort: Grundsätzlich liegen dem Ministerium keine trägerbezogenen Auswertungen vor. In Folge der NDR-Berichterstattungen hat das Ministerium bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eine Einschätzung zu den Einrichtungen der Alloheim Seniorenresidenzen abgefragt. Diese ergab ein gemischtes Bild mit positiven Ergebnissen, aber auch mit Problemsituationen, mit denen Pflegeeinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft gelegentlich konfrontiert sind. Zu den von den Aufsichtsbehörden am häufigsten vorgefundenen Mängeln in Einrichtungen der Altenpflege generell (unabhängig vom Träger) zählen Mängel im Bereich der Personalstruktur und –qualifizierung sowie beim Personaleinsatz. Der Mangel an Fachkräften, häufiger Personalwechsel, Einsatz von Personal aus Zeitarbeitsfirmen , Schwierigkeiten bei der Gewinnung von geeigneten und qualifizierten Fachkräften und ihre längerfristige Bindung an den Betrieb erschweren zunehmend den täglichen Pflegealltag. Nach Beobachtung der Aufsichtsbehörden gehen die Mängel mit Schwächen in den Führungs- und Leitungsstrukturen sowie dem internen Qualitätsmanagement einher. Auswirkungen des Personalmangels spiegeln sich u.a. auch in der Pflegequalität wieder. Ebenso kann es im Bereich der Arzneimittelversorgung zu Mängeln kommen. Beispielsweise sind hier die fehlerhafte Dokumentation, die falsche Zuordnung von Medikamenten und die fachlich nicht korrekte Lagerung zu nennen. 2. Liegen der Landesregierung Informationen über Missstände jedweder möglichen Art in anderen Pflegeeinrichtungen für Senioren vor? Antwort: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2., 2.1. und 2.2. zusammen beantwortet. 2.1. Wenn ja, in welchen konkreten Einrichtungen? Antwort: Siehe Antwort zu 2.2. 2.2 Wenn ja, um welche Missstände handelt es sich? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/608 3 Antwort: Grundsätzlich liegen dem Ministerium keine trägerbezogenen Auswertungen vor. Im Rahmen der Fachaufsicht ist dem Sozialministerium nur über besondere Problemfälle zu berichten. Hierunter fallen gravierende Pflegemängel mit akuter Gesundheitsgefährdung für die Bewohnerinnen und Bewohner, Gefährdung oder außerordentliche Beendigung von Versorgungsverträgen, drohende oder bereits eingetretene Insolvenz von Trägern oder Einrichtungen und Schließungen von stationären Einrichtungen mit drohenden Umzugskonsequenzen für die Bewohnerinnen und Bewohner. Die gängigsten in Pflegeeinrichtungen durch die Aufsichtsbehörden festgestellten Mängel finden sich in der Aufzählung in der Antwort zu Frage 1.