SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/61 19. Wahlperiode 2017-07-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Ausgleichsmaßnahmen für Küstenschutz 1. Wie hoch waren die gesamten Ist-Ausgaben des Landes Schleswig-Holstein für Maßnahmen und Investitionen für den Küstenschutz in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016? Die verausgabten Küstenschutzmittel sind in der folgenden Tabelle dargestellt : Jahr Investition GAK + EU (Mio. €) Unterhaltung Landesmittel (Mio. €, pauschaler Ansatz) Summe (Mio. €) 2010 47,154 23,000 70,154 2011 47,147 23,000 70,147 2012 47,772 23,000 70,772 2013 48,638 23,000 71,638 2014 53,094 23,000 76,094 2015 47,874 23,000 70,874 2016 46,655 23,000 69,655 Summe 338,334 161,000 499,334 Drucksache 19/61 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wie hoch war der Anteil an Kosten für Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen für die unter 1. genannten Maßnahmen und Investitionen in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016? Die Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Bestandteil der Investitionskosten (im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2016 rund 338,3 Mio. €) der jeweiligen Maßnahmen und werden im Haushaltssystem des Landes nicht gesondert erfasst. Die Darstellung der jeweiligen Kostenanteile für Ausgleichs-, Ersatz- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen ist daher in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Größenordnung der Kosten für Ausgleichs-, Ersatz- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen kann auf der Grundlage aktueller Feststellungen des Landesrechnungshofes bei den geprüften Deichverstärkungsmaßnahmen Büsum, Nordstrand und Mövenbergdeich mit rund 3 % der Baukosten abgeleitet werden . Legt man diesen Wert zugrunde, lassen sich daraus folgende, ungefähre Kosten für die Ausgleichs-, Ersatz- und Kohärenzmaßnahmen ableiten: Für Deichverstärkungen entstanden im Zeitraum von 2010 bis 2016 Gesamtkosten von jährlich durchschnittlich 20,3 Mio. € (insgesamt ca. 142 Mio. €). Die Kosten für Ausgleichs-, Ersatz- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen dürften somit jährlich rund 0,61 Mio. € (insgesamt rund 4,27 Mio. €) betragen haben. Für weitere Maßnahmen (Sandvorspülungen, Maßnahmen im Zuwendungsbereich und sonstige Maßnahmen) entstanden im selben Zeitraum Gesamtkosten von jährlich durchschnittlich rund 11,7 Mio. € (gesamt rund 81,9 Mio. €). Für diese Maßnahmen ergeben sich Kosten für Ausgleichs-, Ersatz- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen in Höhe von rund 0,350 Mio. € (3%) jährlich (gesamt 2,45 Mio. €). Für Aufwendungen für den Regiebetrieb und Personalkosten entstehen keine Ausgleichsverpflichtungen. Der Anteil der Ausgleichs-, Ersatz- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen an den gesamten Investitionskosten beträgt daher ca. 2%. Für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2016 ergeben sich daraus bei einem gesamten Investitionsvolumen von 338,3 Mio. € Kosten für Ausgleichs-, Ersatz - und Kohärenzsicherungsmaßnahmen in Höhe von rund 6,7 Mio. € (0,96 Mio. € jährlich).