SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/612 19. Wahlperiode 2018-04-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (Fraktion der AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Bestandsaufnahme Bienenzucht in Schleswig-Holstein Im Umdruck 18/2451 legte die Landesregierung am 21. Februar 2014 die „Bestandsaufnahme der Bienenzucht in Schleswig-Holstein“ vor. Aktuelle Berichte über das Bienensterben haben gerade in den letzten Monaten ein öffentliches Bewusstsein für die Bedrohung der Wildbienen und Hummeln geschaffen. 1. Arbeitet die Landesregierung an einer aktualisierten Fassung oben genannter „Bestandsaufnahme“? 1.1. Falls ja, wann ist mit einer Vorlage zu rechnen? 1.2. Falls nein, warum nicht? 2. Wird in einer aktualisierten Fassung auch auf die Bedrohung der heimischen Wildbienen und Hummeln eingegangen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Der genannte Bericht (Umdruck 18/2451) wurde auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags („Bienen nachhaltig schützen!“, Drucksache 18/847) vom 20. Juni 2013 einmalig erstellt. Drucksache 19/612 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Der Bund ist allerdings ab dem Jahr 2018 jährlich verpflichtet, einen Durchführungsbericht zum EU-Programm zur Gewährung von Beihilfen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse zu erstellen. Die Landesregierung wird hierzu Daten aus Schleswig-Holstein beisteuern. 3. Gibt es bereits Erkenntnisse über die Wirksamkeit aus denen in Punkt 4. des Berichts genannten und angekündigten „Maßnahmen zur Förderung der Bienen und der Bienenzucht in Schleswig-Holstein“? Die Förderung über das EU-Programm zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erfolgte im Rahmen der nunmehr abgelaufenen EGFL-Förderperiode 2007-2013. Eine Evaluierung wurde in der genannten Förderperiode von der Europäischen Kommission nicht gefordert. Im Rahmen des Pilotprojekts „Greening für Bienen“ erfolgte eine schwerpunktmäßige Förderung der Honigbienen. Eine Evaluierung der Wirkung auf Wildbienen erfolgte nur indirekt über eine Erfassung von heimischen Pflanzenarten. Das Pilotprojekt mündete im Vertragsnaturschutzmuster „Ackerlebensräume“ in der Variante „Bienenweide“ in der aktuellen Förderperiode.