SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/613 19. Wahlperiode 18-03-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Fahrbahnfreigaben beim A7-Ausbau im Bereich Bönningstedt Vorbemerkung des Fragestellers Im Bereich des Ausbaus der BAB 7 ist nach Inaugenscheinnahme zwischen dem Parkplatz Bönningstedt und der Landesgrenze zu Hamburg eine Fahrspur seit längerem fertiggestellt, jedoch nicht für den Verkehr freigegeben. 1. Weshalb erfolgte in diesem Abschnitt bislang keine Freigabe? Antwort: Es handelt sich hier um den fertiggestellten Bauabschnitt (BA) 5b, der zwischen den noch in Bau befindlichen BA 6 und 7 liegt. Der BA 5b hat eine Länge von nur 2,3 Kilometern. Da im BA 7 (südlich des BA 5b, auf Hamburger Gebiet gelegen) sowie im BA 6 (Bereich Bönningstedt bis AS Quickborn nördlich des BA 5b) lediglich 2 Fahrspuren in der Baustellenverkehrsführung geführt werden können, wäre bei der Freigabe auf 3 Fahrspuren eine Fahrstreifenreduzierung im Zulauf auf die anschließenden Bauabschnitte erforderlich. Die damit nutzbare Länge einer dreistreifigen Verkehrsführung wäre damit relativ kurz. In Abstimmung mit der Polizei und der zuständigen Verkehrsbehörde wurde aus Verkehrssicherheitsgründen auf die Freigabe dieses kurzen Abschnitts verzichtet. Aufgrund der Absperrung mittels Baken ist in dem Bereich eine Geschwindigkeit von 80 km/h angeordnet worden. Drucksache 19/613 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Für wann ist die Freigabe dieses Abschnitts geplant? Antwort: Die Freigabe erfolgt mit Fertigstellung des BA 6 (Bönningstedt - AS Quickborn) Ende des Jahres 2018.