SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/618 19. Wahlperiode 03.04.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Beschulung von Patient*innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Elmshorn Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Landeskrankenhausplanung 2017 ist eine Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) in Elmshorn um 20 Betten vorgesehen. Während des Aufenthaltes in der KJP müssen diese Kinder und Jugendlichen auch beschult werden. Derzeit erfolgt die Beschulung in von der Stadt Elmshorn angemieteten Schulräumen . 1. Ist im Rahmen der Planungen für die Erweiterung der KJP auch die Errichtung einer Krankenhausschule vorgesehen? Antwort: Ja, das Standardraumprogramm des Landes Schleswig-Holstein sieht vor, dass beim Bau von stationären Kinder- und Jugendpsychiatrien Unterrichtsräume vorzusehen sind. Auf dieser Basis sind mit dem Krankenhausträger die bisherigen Gespräche zu den Planungen geführt worden. 2. Wenn ja, mit welchem Raumkonzept? Antwort: Der Krankenhausträger plant derzeit den kompletten Neubau der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie. Ein Raumkonzept liegt der Landesregierung noch nicht vor. Drucksache 19/618 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Ist ein evtl. Neubau nur im räumlichen Zusammenhang mit der Erweiterung der KJP möglich oder kann ein Neubau auch an einem anderen Ort erfolgen? Antwort: Grundsätzlich kann der Neubau auch an einem anderen Ort erfolgen. Allerdings ist nur eine wirtschaftliche Lösung förderfähig. Der Bau der Schule an einem anderen Ort als dem zukünftigen Klinikstandort darf keine wesentlich höheren Kosten verursachen als eine vergleichbar im Klinikneubau integrierte Schule. 4. Kann der Krankenhausträger für den Bau der Schulräume mit einem Zuschuss des Landes rechnen? Antwort: Die Unterrichtsräume sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz förderfähig. Es werden die gesamten Kosten gefördert, soweit die Förderfähigkeit auf Grundlage des Standardraumprogramms und des medizinischen Versorgungskonzeptes festgestellt werden kann. 5. In welchem Umfang erfolgt derzeit die Beschulung der Patient*innen? Wer trägt die Kosten? Antwort: Die Schülerinnen und Schüler, die in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen wurden, erhalten Unterricht im Umfang von rechnerisch rd. 3,0 Lehrerwochenstunden pro Schüler/in. Die Kosten für den Unterricht trägt das Land. 6. Plant die Landesregierung eine andere Organisation und Finanzierung der Krankenhausschule in Elmshorn? Antwort: Die Investitionsfinanzierung für die Unterrichtsräume ergibt sich aus den Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und ist damit gesetzlich vorgegeben. Eine andere Investitionsfinanzierung wird daher nicht geplant. Bezüglich des Unterrichts wird derzeit in einer internen Arbeitsgruppe des MBWK der Sachstand erhoben. Die Organisation der Krankenhausschule liegt in der Verantwortung des Krankenhausträgers.