SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/624 19. Wahlperiode 18-04-06 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Metzner (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus "UN-Nachhaltigkeitsziele im neuen Tariftreue- und Vergabegesetz" Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung beschreibt im Koalitionsvertrag ausdrücklich die globalen UN- Nachhaltigkeitsziele (SDGs) als „Verpflichtung und Ansporn zugleich, nachhaltige Rahmenbedingungen in unserem Bundesland zu stärken.“ Unter dem UN-Nachhaltigkeitsziel / SDG 12 (12.7) heißt es, dass „in der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren“ gefördert werden sollen. Die Landesregierung plant derzeit, das Tariftreue- und Vergabegesetz neu zu gestalten. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragestellerin verwendet mehrfach die Begrifflichkeit „nachhaltige öffentliche Beschaffung “, ohne diese zu definieren. Die Landesregierung geht daher in ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage davon aus, dass damit der Beschaffungsprozess gemeint ist, dem die UN-Nachhaltigkeitsziele zu Grunde liegen. 1. Entspricht es den Bestrebungen der Landesregierung, genau die sogenannten „vergabefremden“ Kriterien aus dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein zu streichen, die als strategische Ziele unter 12.7 die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der öffentlichen Beschaffung gewährleisten? Antwort: In Umsetzung des Koalitionsvertrages, der insoweit auch die mittelständischen Interessen in seine Abwägung einbezogen hat, sollen im neuen Vergabegesetz Schleswig-Holstein für alle öffentlichen Auftraggeber keine verpflichtenden Vorgaben, wie z.B. die Formulierung von Kriterien, um die UN- Drucksache 19/624 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, Eingang finden. Es werden allerdings alle Vergabestellen im Gesetzeswortlaut darauf hingewiesen, dass sie gleichwohl bei ihren Beschaffungsmaßnahmen verschiedenste strategische Ziele und Nachhaltigkeitsaspekte in jeder Phase eines Vergabeverfahrens implementieren können. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch das Land werden wir so auf die Einhaltung von sozialen Standards und Nachhaltigkeitskriterien achten, ohne dabei die schleswig-holsteinischen Unternehmen und Verwaltungen mit Bürokratie zu überlasten. Das Land selbst wird im Rahmen seiner Beschaffungsordnung für seine Vergabestellen Vorgaben machen. 2. Wenn ja, wie will die Landesregierung die Vereinbarkeit mit den UN- Nachhaltigkeitszielen gewährleisten? Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung stattdessenden den UN-Nachhaltigkeitszielen (Ziel 12) entsprechen und Verfahren für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung fördern? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie wird sichergestellt, dass die Bestrebungen zur nachhaltigen Beschaffung auf Landes- und kommunaler Ebene weiterhin unterstützt werden und nicht finanziellen Aspekten zum Opfer fallen? Antwort: Zum einen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Zum anderen ist hervorzuheben , dass die Kommunen derzeit für die Umsetzung des Tariftreueund Vergabegesetzes Konnexitätsmittel in Höhe von 3,8 Mio. Euro pro Jahr erhalten, die auch eventuelle Mehrbelastungen aufgrund der Nachhaltigkeitskriterien umfassen. Die Kommunen können sich aber auch weiterhin an die Landesregierung wenden, wenn sie Informationen bezüglich Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien benötigen. 4. Wird der im Koalitionsvertrag angekündigte „Nachhaltigkeits-Check für alle Gesetze, Landesvorschriften und Bundesratsinitiativen“ bei der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holsteins angewendet? Antwort: Grundlage der Novellierung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein sind die Verabredungen des Koalitionsvertrages, welcher zu den Themen Bürokratieabbau und Mittelstand entsprechende Aussagen enthält.