SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/626 19. Wahlperiode 2018-04-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Äußerungen der Bildungsministerin zur Inklusion an Grundschulen Vorbemerkung des Fragestellers: In der Radiosendung „Zur Sache“ (NDR 1, 18.02.2018) äußerte die Bildungsministerin , an Grundschulen sei „natürlich viel zu schnell Inklusion eingeführt worden.“ Welche Gesetze, Verordnungen oder sonstige Maßnahmen sind nach Ansicht der Landesregierung zu schnell gekommen? Antwort: Inklusion ist weniger eine Frage von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Maßnahmen ; im Land gibt es seit Mitte der 80er Jahre eine zunächst integrative, heute inklusive Entwicklung. Die inklusive Zielrichtung ist aus der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet. Sie steht damit im Gleichklang mit der Empfehlung des Sonderausschusses Verfassungsreform des Landtages (Drs. 18/2095 vom 04.07.2014), der eine Aufnahme der Inklusion in die Landesverfassung vorschlägt. Daraus wird besonders deutlich, dass es sich bei der Drucksache 19/626 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Umsetzung der Inklusion um eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt . Erstmalig wird die „inklusive Beschulung“ in Schleswig-Holstein 2011 mit der Änderung des Schulgesetzes erwähnt (SchulG SH 2011, § 4 Abs. 11). Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW gab im Jahr 2012 mit ihrem Koalitionsvertrag Auskunft über die weiteren Ziele. Als ein expliziter Schwerpunkt aus einem inklusiven Blickwinkel wurde die „Stärkung des Gemeinsamen Lernens“ in Form der besseren Ausstattung von Gemeinschaftsschulen genannt. Ferner bekannte sich die Koalition dazu, Inklusion weiter fördern zu wollen. Die Vorgängerregierung hat im Bereich Ausstattung vor allem auf die weiterführenden Schulen geschaut und die Grundschule zu wenig unterstützt, obwohl gerade dort die Grundlagen der Bildung für alle weiterführenden Schulen gelegt werden. Die aktuelle Landesregierung sieht Inklusion nicht als ein isoliertes bildungspolitisches Ziel für eine Schulart an, sondern nimmt auch die bisher zu wenig beachteten Grundschulen in den Fokus. Für die Vorgängerregierung stand der quantitative Ausbau der Inklusion besonders im Vordergrund. Viel zu lange sind viel zu wenig Sonderpädagoginnen und -pädagogen ausgebildet worden. Dies hat auch der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht „Inklusion an Schulen - Ausgewählte Aspekte“ vom 24. Oktober 2017 angemerkt. Es gilt jetzt, so schnell wie möglich zusätzliche Sonderpädagoginnen und -pädagogen zu qualifizieren und zur qualitativen Stärkung der Inklusion an den Schulen einzusetzen.