SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/627 19. Wahlperiode 2018-03-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Abitur in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Im Flensburger Tageblatt vom 17. Januar 2018 wird der Ministerpräsident mit den Worten zitiert: „Es war ein Irrweg, dass man gesagt hat, alle Kinder müssen Abitur machen.“ 1. Wer hat gesagt, dass alle Kinder Abitur machen müssen? Antwort: Der Ministerpräsident hat mit einer rhetorischen Zuspitzung auf eine bildungspolitische Verengung hingewiesen, die in den vergangenen Jahren den Fokus zu sehr auf das Abitur gelegt hat. Verantwortungsvolle Bildungspolitik muss indes die vielfältigen Bildungs- und Abschlussmöglichkeiten insgesamt sehen und fördern, damit Schülerinnen und Schüler nicht in eine Schablone gedrückt, sondern nach ihren individuellen Talenten und Fähigkeiten gefördert werden. Der Ministerpräsident ist der Ansicht, dass man in unserer Gesellschaft auch mit anderen Schulabschlüssen als dem Abitur ein glückliches Leben führen und erfolgreich in der Arbeitswelt sein kann. Weiter- Drucksache 19/627 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 hin wollte er mit dieser Aussage seine Wertschätzung für die berufliche Bildung als starke Säule unseres Bildungssystems und die duale Ausbildung zum Ausdruck bringen, die gleichwertig mit der akademischen Bildung zu betrachten ist. Daher muss in allgemeinbildenden Schulen neben dem Blick auf das Abitur auch Begeisterung für Handwerk und Technik geweckt werden. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass künftig weniger Kinder das Abitur machen sollten? a) wenn ja: worauf stützt sie diese Auffassung, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Abiturientenzahl in Schleswig-Holstein zu senken? b) wenn nein: welche Abiturientenquote hält sie unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedarfe für anstrebenswert, und durch welche Maßnahmen will sie diese Quote erreichen? Die Landesregierung erachtet es für erforderlich, allen Kindern und Jugendlichen, die die Leistungsanforderungen erfüllen können, den Weg zum Abitur zu eröffnen. Dem entspricht die Vorgabe in § 4 des Schulgesetzes, dass den jungen Menschen ein ihrer Begabung, ihren Fähigkeiten und ihrer Neigung entsprechender Schulabschluss zu ermöglichen ist. Dazu gehört auch eine berufliche Orientierung, die Schülerinnen und Schüler über eigene Interessen und Fähigkeiten, mögliche Ausbildungs- und Studiengänge und absehbare gesellschaftliche Bedarfe informiert. Hier sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, dem sie u.a. durch ein neues Landeskonzept zur beruflichen Orientierung sowie durch ein gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und der Stiftung der deutschen Wirtschaft geplantes Projekt für die gymnasiale Oberstufe begegnen wird. Eine quantifizierte Abiturientenquote gehört nicht zu den Zielen der Landesregierung.