SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/628 19. Wahlperiode 09.04.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Poersch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Auswirkungen des Vorschlags der Europäischen Kommission zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) auf die nach Schleswig-Holstein fließenden EU-Fördermittel Vorbemerkung der Landesregierung: Der Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds , den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten hat die Einführung eines neuen Instrumentes zur Förderung der Umsetzung von Strukturreformen in den Mitgliedsstaaten zum Ziel. Hierzu zählen Reformen in den Bereichen der Produkt- und Arbeitsmärkte, Steuerreformen, der Ausbau von Kapitalmärkten, Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie Investitionen in Humankapital und Reformen der öffentlichen Verwaltung. Die angestrebten Reformen sollen in Form von mehrjährigen Reformpaketen festgelegt werden, die als Bestandteile der nationalen Reformprogramme zu betrachten sind. Die Reformzusagen sollen von den Mitgliedstaaten selbst ausgearbeitet werden und Etappenzielen und Zielvorgaben umfassen. Die Kommission kann anschließend Drucksache 19/628 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 mit einem Durchführungsrechtsakt einen Beschluss annehmen, in dem die Reformzusagen bestätigt werden. Die Beobachtung und Berichterstattung über die Umsetzung der einzelnen Etappenziele soll im Rahmen des Europäischen Semesters erfolgen . Die Kommission beabsichtigt, die wichtigsten Elemente des angestrebten neuen Instruments im Zeitraum 2018–2020 in einer Pilotphase zu testen. In dieser Pilotphase haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die leistungsgebundene Reserve im Rahmen der laufenden Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) in voller Höhe oder teilweise anstatt zur Unterstützung spezifischer Projekte zur Förderung von Reformen einzusetzen. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission eine entsprechende Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Dachverordnung) vor. Der finanzielle Beitrag zur Unterstützung wird aus der leistungsgebundenen Reserve bereitgestellt. Die leistungsgebundene Reserve entspricht 6 % der Mittel, die dem EFRE, ESF und KF gemäß dem Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung", dem ELER sowie Maßnahmen zugewiesen werden, die gemäß der EMFF- Verordnung der geteilten Mittelverwaltung unterliegen. Diese Mittel sind zwar in den Programmen enthalten, ihre endgültige Zuweisung oder Neuzuweisung hängt allerdings vom Ergebnis der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 ab. Aus Sicht der Landesregierung ergeben sich aus den Vorschlägen der Kommission zwar keine unmittelbaren finanziellen Nachteile, zumal die Teilnahme an der Pilotphase für die Mitgliedstaaten optional ist, gleichwohl ergeben sich eine Reihe von grundsätzlichen europapolitischen Fragestellungen, die es zu diskutieren gilt. So gibt es z.B. laut EU-Vertrag derzeit keine Verpflichtung zur Finanzierung allgemeiner Strukturreformen in den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus mangelt es bisher an der Definition des europäischen Mehrwertes des Vorschlages. Auch die bisher vorgesehene Durchführung der Pilotphase unter direkter Mittelverwaltung ohne Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten verstößt gegen bisher geltende Grundsätze der geteilten Mittelverwaltung und der Kofinanzierung. Der Zweck der leistungsgebundenen Reserve wird ebenfalls verändert. Die hinter den Vorschlägen der Kommission liegende Idee sollte daher nach Auffassung der Landesregierung im Hinblick auf den MFR und den Programmplanungszeitraum nach 2020 noch grundsätzlich und unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften diskutiert werden. 1. Welche Auswirkungen hat der „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres - und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/628 3 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten; COM(2017) 826 final“ auf die Umsetzung der EU- Förderprogramme in der laufenden Förderperiode in Schleswig-Holstein? Antwort: Sollte der Vorschlag der Kommission zur Einführung einer Pilotphase zur Umsetzung nationaler Reformvorhaben vom Europäischen Parlament und dem Rat unverändert angenommen werden, so bliebe die Teilnahme an dieser Pilotphase für die Mitgliedstaaten optional. Somit würden sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Förderprogramme der laufenden Förderperiode ergeben. 2. In welcher Höhe könnten Mittel in der laufenden Förderperiode im a) Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung, b) Europäischen Sozialfonds, c) Europäischen Landwirtschaftsfonds, d) Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und im e) Europäischen Meeres- und Fischereifonds wegfallen, wenn der Vorschlag der Europäischen Kommission umgesetzt wird? Antwort: Der Vorschlag der Kommission sieht keine Änderungen der in den operationellen Programmen vorgesehenen Höchstbeträge vor. Mitgliedstaaten sollen lediglich in die Lage versetzt werden, die leistungsgebundene Reserve ganz oder teilweise zur Unterstützung der Umsetzung nationaler Reformvorhaben einsetzen zu können. 3. Wie ist das weitere Verfahren des Vorschlags der Europäischen Kommission? Wann ist mit einer Entscheidung auf EU-Ebene zu rechnen? Antwort: Der Vorschlag befindet sich derzeit federführend durch den Ausschuss für Regionale Entwicklung (REGI) in der Beratung des Europäischen Parlamentes. Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat in seiner Plenartagung vom 31.1./1.2.2018 grundsätzliche Bedenken geltend gemacht und seine Bereitschaft betont, von seinem Klagerecht gemäß Artikel 8 des Protokolls Nr.2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Gebrauch zu machen. Die Landesregierung rechnet daher nicht mit einer zeitnahen Entscheidung über den Vorschlag.