SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/632 19. Wahlperiode 18-04-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) Sachstand Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und die Attraktivität im Radverkehrsnetz - Kreis Stormarn Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat 2012 den „Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und die Attraktivität im Radverkehrsnetz“ in mehreren Bundesländern initiiert. Zum Projektende sollen die Schutzstreifen auf den Teststrecken wie den Kreisstraßen 79, 97 und 98 in Stormarn entfernt werden. Aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags der Großen Koalition vom 07.02.2018 geht hervor, dass die Bundesregierung „die Umsetzung von verkehrssicherheitserhöhenden Projekten , wie z.B. „Schutzstreifen für Radfahrer außerorts“ […] unterstützen wolle. 1. Haben Fahrradschutzstreifen außerorts nach Maßgabe der Landesregierung die Möglichkeit, in die StVO aufgenommen zu werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Aufnahme von Fahrradschutzstreifen außerorts in die Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) ist gegenwärtig nicht absehbar. Die Zuständigkeit für Änderungen der StVO liegt gemäß § 6 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Dieses hat bislang kein Verfahren für eine entsprechende Änderung der StVO eingeleitet oder angekündigt. Drucksache 19/632 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wann der Schlussbericht zum Modellprojekt veröffentlicht wird? Antwort: Nein. 3. Ist der Landesregierung bereits bekannt, zu welchem Schluss die Gutachter in dem Schlussbericht kommen? Wenn ja, wie stehen diese zur Aufnahme der Schutzstreifen in die StVO und sollen die bereits bestehenden Streifen aus dem Modellprojekt erhalten bleiben? Antwort: Das MWVATT als oberste Straßenverkehrsbehörde hat dem Kreis Stormarn die zur Teilnahme an dem Projekt erforderliche Zustimmung zur Abweichung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erteilt, ist jedoch selbst nicht unmittelbar Projektbeteiligter. Da dem MWVATT keine durch die Projektleitung autorisierte Fassung des Schlussberichts vorliegt, können gegenwärtig keine Aussagen zur Bewertung des Modellversuchs durch die Gutachter getroffen werden. 4. Sollte der Schlussbericht keine Möglichkeiten für die Aufnahme der Schutzstreifen in die StVO bzw. den Erhalt der bestehenden Streifen sehen, welche Maßnahmen sieht Landesregierung alternativ für geeignet, um den Radverkehr außerorts sicherer zu machen? Antwort: Der Sicherheit des Radverkehrs kommt bei Planung, Gestaltung und Betrieb von Radwegen eine hohe Bedeutung zu. Hierzu sind in den vergangenen Jahren auf den verschiedenen Ebenen der Fachverwaltungen technische Regelwerke erarbeitet und eingeführt worden, die es ermöglichen, in den verschiedenen Stufen der Planung und Realisierung von Straßen- und Wegebaumaßnahmen den Bedürfnissen nach weitgehend problemfreier und sicherer Mobilität gerecht zu werden. Dies sind u.a. die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen aus dem Jahr 2010 (ERA 2010), die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN), die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sowie diverse andere Richtlinien, Empfehlungen und DIN-Normen. Diese Regelungen werden kontinuierlich unter Berücksichtigung der neueren Forschung und des jeweiligen Standes der Technik angepasst und tragen so zu einer weiteren Verbesserung des Sicherheitsniveaus bei. 5. Wenn eine Demarkierung der Schutzstreifen auf den o.g. Teststrecken erfolgen soll, wie ist der Zeitplan und wer trägt die Kosten? Antwort: Die Demarkierung der Schutzstreifen außerorts im Kreis Stormarn ist Teil einer zurzeit beim LBV, Niederlassung Lübeck, laufenden Ausschreibung für Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/632 3 verschiedene Markierungsarbeiten. Mit der Durchführung der Demarkierungsarbeiten ist etwa im Sommer/Herbst 2018 zu rechnen. Die Kosten für die Demarkierung sollen nach gegenwärtigem Stand, wie bereits bei der Aufbringung der Markierungen, zu 80 % vom Bund und zu 20 % vom Kreis getragen werden. 6. Welche Gespräche mit dem Kreis Stormarn haben seit Beginn der 19. Legislaturperiode zu dem Modellprojekt stattgefunden und was sind die Ergebnisse dieser Gespräche? Antwort: Der Modellversuch dient der Erforschung des Verkehrsverhaltens und der Erprobung von Verkehrsmaßnahmen nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO. Der Kreis Stormarn hat sich an diesem Modellversuch als Straßenbaulastträger beteiligt. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht bedurfte die zur Durchführung des Modellversuches erforderliche Markierung von Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften der Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde . Diese hat das MWVATT befristet erteilt und mehrfach verlängert. Vor jeder bewilligten Verlängerung fand ein Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Stormarn statt. Zuletzt haben das MWVATT und die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Stormarn einvernehmlich entschieden, von einer weiteren Verlängerung abzusehen.