SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/633 19. Wahlperiode 2018-04-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Landesmittel für Kapazitätserweiterungen bei Schulbauten Vorbemerkung des Fragestellers: Nach Presseberichten (Pinneberger Tageblatt vom 13. März 2018) wurde dem Wolfgang -Borchert-Gymnasium Halstenbek mitgeteilt, „dass das Land die Finanzierung von vier zusätzlichen Klassenräumen für die Jahrgänge 5 und 6 übernehmen werde“. Dies wird mit unzureichenden räumlichen Kapazitäten für die derzeitigen Schülerzahlen begründet. 1. Was ist die rechtliche Grundlage für die dem Wolfgang-Borchert-Gymnasium gegebene Zusage, wonach das Land den Bau von vier zusätzlichen Klassenräumen übernehmen werde? Antwort: Es hat keine Zusage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gegeben, den Bau von Klassenräumen zu übernehmen. Insofern ist die Grundlage für die nach dem Pressebericht von MdL Ines Strehlau getätigte Aussage unbekannt. 2. Gibt es weitere Schulstandorte, denen ebenfalls Zusagen für eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes für den Bau von zusätzlichen Schulräumen gegeben wurden? Antwort: Nein, nicht von Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 3. Ist diese Baumaßnahme Bestandteil eines landesweiten Schulbauprogrammes des Landes? Falls ja, wo wurde dieses veröffentlicht? Antwort: siehe Antwort zu Frage 1 4. Die Landesregierung hat am 11. Januar 2018 eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden geschlossen, in deren Rahmen sie die Konnexität für die Folgen der Wiedereinführung von G9 an nahezu allen Gymnasien zwar akzeptiert hat, eingeschränkt jedoch auf „nachgewiesenen finanziellen Mehrbedarf …, soweit dieser notwendig, unabwendbar und unmittelbar“ durch diese Entscheidung des Gesetzgebers verursacht ist. Wann rechnet die Landesregierung mit den ersten Anträgen der kommunalen Schulträger? Antwort: Anträge einzelner Schulträger gegenüber dem Land sind nach der mit den kommunalen Landesverbänden getroffenen Vereinbarung nicht vorgesehen. 5. In welcher Größenordnung werden sich die daraus abzuleitenden Forderungen der Schulträger von Gymnasien an das Land nach Einschätzung der Landesregierung halten? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 633 Antwort: Derzeit lässt sich noch nicht beurteilen, ob und ggf. welche konnexitätsrelevanten Mehrbelastungen für die kommunalen Schulträger von Gymnasien durch die gesetzliche Wiedereinführungen von G 9 eintreten. Daher können zu einer möglichen Größenordnung keine Angaben gemacht werden.