SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/644 19. Wahlperiode 2018-04-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl, AfD und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Keine Toleranz, Opfer besser schützen“ – geplante Datenbank des schleswigholsteinischen Bildungsministeriums Vorbemerkung des Fragestellers: In ihrer Medien-Information von Montag, 26.03.2018 kündigt Frau Ministerin Prien eine neue Datenbank des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums an, auf deren Grundlage es in Fällen schulischer Gewalt - ob antisemitisch, islamistisch oder rechtsextremistisch motiviert - besser gelingen soll, Konflikthintergründe zu erfassen. Die Datenbank soll ab dem Schuljahr 2018/19 einsatzbereit sein und auch Vorfälle gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an Schulen in Schleswig-Holstein aufzeigen . Als Begründung wird u.a. angegeben, dass es im Land an einzelnen Schulen Fälle gegeben habe, in denen verbotenes Propagandamaterial gezeigt worden sei. Aus der Medien-Information geht außerdem hervor, dass im Bildungsministerium „der Bereich Extremismus-Prävention und Intervention ab dem 1. April durch eine eigene Stabsstelle abgebildet“ werden solle. 1. Wie viele Fälle des Zeigens verbotenen Propagandamaterials an Schulen sind dem Ministerium bekannt und wie waren diese Fälle motiviert - antisemitisch, Drucksache 19/644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 islamistisch, rechtsextremistisch o.ä.? (Bitte Angaben für den Zeitraum Schuljahr 2014/15 bis einschließlich des laufenden Schuljahres machen.) 2. Wie viele Vorfälle religiös motivierten Mobbings an Schulen über das Zeigen von Propagandamaterial hinaus sind dem Ministerium bekannt und wie waren diese Fälle motiviert? (Bitte Angaben für den Zeitraum Schuljahr 2014/15 bis einschließlich des laufenden Schuljahres machen.) 3. Wie viele Fälle körperlicher Auseinandersetzungen zwischen Schülern unterschiedlicher Herkunft und Religion, die nicht als Straftat bewertet werden müssen, sind dem Ministerium bekannt und wie waren diese Fälle motiviert? (Bitte Angaben für den Zeitraum Schuljahr 2014/15 bis einschließlich des laufenden Schuljahres machen.) Antwort zu den Fragen 1 - 3: Die Schulen bearbeiten Konfliktsituationen - auch im Kontext verbaler und/oder körperlicher Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunft oder Religion - in der Regel eigenständig, ggf. unter Einbindung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem schulpsychologischen Dienst, Kontaktbeamten der örtlichen Polizei sowie freien Trägern der Jugendhilfe. Dabei orientieren sich die Schulen zum einen an § 25 Schulgesetz, zum anderen am „Notfallwegweiser für die Schule bei Krisen- und Unglücksfällen“ und ggf. an der vereinbarten Kommunikationsstruktur für polizeiliche Einsatzlagen. Zentral werden Fälle von Gewalt an Schulen aktuell durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch nicht erfasst. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landtages vom 24.03.2017 zur Drucksache 18/5372 soll die Datenbank auf Grundlage einer neuen Melderichtlinie zum Schuljahr 2018/19 zur Verfügung stehen. Konflikte mit oder zwischen Schülern gehören zum Alltag der Lehrkräfte. Eine statistische Erfassung und Bewertung aller Konfliktsituationen ist durch die Schulen nicht leistbar. Für die geplante Datenbank soll daher als Indikator gelten, ob von den Schulen Ordnungsmaßnahmen nach § 25 Schulgesetz (Maßnahmen bei Konflikten mit oder zwischen Schülerinnen und Schülern) ergriffen worden sind. Damit wird bei der originären Aufgabe von Schule angesetzt und eine Konzentration auf die Fälle vorgenommen, bei denen sich pädagogische Maßnahmen als nicht ausreichend Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/644 3 erwiesen haben. 4. Welche Kriterien werden angelegt, um zwischen antisemitischen, islamistischen und rechtsextremistischen Konflikthintergründen unterscheiden zu können? Antwort: In der geplanten Datenbank wird die Kategorisierung zum vermuteten Hintergrund durch die jeweilige Schule erfolgen. Die Aufnahme in die Datenbank setzt voraus, dass sich aus der Tat oder im Rahmen der Aufklärung bzw. Aufarbeitung entsprechende für die Schule erkennbare Informationen ergeben. 5. Warum werden linksextremistisch motivierte Konflikthintergründe in der neuen Datenbank nicht erfasst? Antwort: In der geplanten Datenbank werden linksextremistisch motivierte Taten ebenso erfasst werden wie andere mutmaßliche Tathintergründe. 6. Wie wird die einzurichtende Stabsstelle im Bildungsministerium personell und finanziell ausgestattet werden? Antwort: Die Stelle wird im Ministerbüro angesiedelt und mit einer Person der Besoldungsgruppe A 16 besetzt. 7. Für welche Dauer wird die Stabsstelle eingerichtet? Antwort: Die Stelle wird auf Dauer besetzt; die Aufgabenwahrnehmung ist auf Dauer ausgerichtet.