SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/651 19. Wahlperiode 18-04-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Einhaltung Flugbetriebsregeln Flugplatz Uetersen-Heist Zwischen den Gemeinden Heist und Holm befindet sich der Flugplatz Uetersen- Heist. Nach Informationen aus der Einwohnerschaft, die dem Fragesteller vorliegen, werden die Flugbetriebsregeln nicht immer eingehalten. 1. Hat die Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein die Einhaltung der Flugbetriebsregeln von Betreibern und Piloten 2017 überprüft? Wenn ja, wie oft? Antwort: 2017 waren zwei Beauftragte für Luftaufsicht am Flugplatz Uetersen-Heist beschäftigt . Die Beauftragten für Luftaufsicht sind von der Luftfahrtbehörde beliehen. Ihre Aufgaben als Luftaufsicht sind insbesondere die Sicherstellung eines einwandfreien Zustands des Flugplatzes zu gewährleisten, Verstöße gegen luftverkehrsrechtliche Vorschriften festzustellen und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu veranlassen. Zusätzlich beaufsichtigen eigene Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde den Flugplatz in der Flugsaison ca. alle zwei bis vier Wochen im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen. 2. Wurden Verstöße gegen die Flugbetriebsregeln festgestellt? Wenn ja, welche Verstöße wurden festgestellt und wie wurden diese sanktioniert? Antwort: Es wurden keine ahndungswürdigen flugbetrieblichen Verstöße festgestellt.