SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/652 19. Wahlperiode 2018-04-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Gewässergüte der Stör Seit dem 22. Dezember 2000 ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft. Ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten erfolgt im Rahmen von Bewirtschaftungszeiträumen und Maßnahmenprogrammen. Der zweite Bewirtschaftungszeitraum läuft von 2015 bis 2021. 1. In welchem Zustand in Bezug auf die Anforderungen der WRRL befindet sich die Stör? Gab es im Vergleich zum ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2009 bis 2015 Veränderungen in Bezug auf Ges.-Phosphor, Ges.-Stickstoff und ggf. den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) und wenn ja, welche? Gibt es welche seit Beginn des zweiten Bewirtschaftungszeitraumes und wenn ja, welche? Die Stör gehört zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und ist in vier Wasserkörper eingeteilt, von denen einer als natürlich und drei als erheblich verändert eingestuft werden: Wasserkörper Nr. Wasserkörper Einstufung ost_05_e Stör Oberlauf erheblich verändert ost_05_f Stör bis Mündung Bünzau Natürlich bk_06 Stör oberhalb Kellinghusen erheblich verändert mst_16_a Stör Unterlauf und Nebengewässer erheblich verändert Drucksache 19/652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Für den ökologischen Zustand werden die verschiedenen biologischen Qualitätskomponenten (Plankton, Flora, Wirbellose, Fische) für die verschiedenen Wasserkörper angegeben – und zwar die Daten aus dem zweiten Bewirtschaftungsplan (Datenstand 2012) und aktuell (Datenstand 2016). Das ökologische Potenzial (Bewertung der erheblich veränderten Wasserkörper) eignet sich nicht zum Vergleich und wird daher nicht aufgeführt. Wasserkörper Nr. Plankton Flora Wirbellose Fische Gesamtbewertung Zustand 2. BWP Zustand aktuell Zustand 2. BWP Zustand aktuell Zustand 2. BWP Zustand aktuell Zustand 2. BWP Zustand aktuell Zustand 2. BWP Zustand aktuell ost_05_e n.b. n.b. 3 3 4 3 3 3 4 3 ost_05_f 2 2 3 3 2 2 3 3 3 3 bk_06 2 2 3 3 2 2 4 3 3 3 mst_16_a n.b. n.b. 3 3 n.b. n.b. 3 3 3 3 Die Bewertung des ökologischen Zustands schwankt je nach Wasserkörper und untersuchter Qualitätskomponente zwischen gut und unbefriedigend. Es zeigen sich leichte Veränderungen im Vergleich aktueller Untersuchungen zu den Ergebnissen aus dem letzten Bewirtschaftungsplan. Aufgrund der durchgeführten Maßnahmen zeigen sich bereits erste Verbesserungen beim Zustand der Wirbellosen und der Fische. In der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2016) ist Gesamt-Phosphor durch einen gewässertypspezifischen Orientierungswert geregelt, der den Übergang von „gut“ zu „mäßig“ beschreibt. Er wird unterstützend zur Bewertung des ökologischen Zustands herangezogen. - Für ost_05_e ist der Wert von 0,1 mg Gesamt P/l in der aktuellen Bewertung (letzte Daten 2011) eingehalten. Weitere Daten liegen nicht vor. - Für ost_05_f ist der Wert von 0,1 mg Gesamt P/l in der aktuellen Bewertung (letzte Daten 2016) überschritten. Dies gilt auch für die zurückliegenden 10 Jahre mit einer Ausnahme in 2011. - Für bk_06 ist der Wert von 0,1 mg Gesamt P/l in der aktuellen Bewertung (letzte Daten 2016) überschritten. Dies gilt auch für die zurückliegenden 10 Jahre. - Für mst_16_a ist der Wert von 0,3 mg Gesamt P/l in der aktuellen Bewertung (letzte Daten 2016) eingehalten. Dies gilt auch für die zurückliegenden 10 Jahre. Gesamt-Stickstoff war in der OGewV von 2011 nicht geregelt. In der OGewV 2016 gibt es in §14 die sogenannten Bewirtschaftungsziele für Stickstoff zum Schutz der Meeresgewässer. Für in die Nordsee einmündende Flüsse gelten 2,8 mg Gesamt N/l. Dieser Wert wird zurzeit nur im Wasserkörper ost_05_f (Daten 2016) eingehalten. Der CSB wird vom LLUR nicht untersucht, da es kein bewertungsrelevanter Parameter für die WRRL ist. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/652 3 2. Welche Bewirtschaftungspläne wurden für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum für die Stör im Bereich Neumünster aufgelegt? Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden? Bewirtschaftungspläne werden auf Ebene der Flussgebietseinheiten erstellt. Es gibt keinen eigenen Bewirtschaftungsplan für die Stör im Bereich Neumünster . Die Stör ist Bestandteil der Flussgebietseinheit Elbe. Für die Elbe wurden folgende Bewirtschaftungspläne aufgestellt: - ein internationaler Bewirtschaftungsplan, erstellt von der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) über das gesamte internationale Einzugsgebiet für die Staaten DE, CZ, PL und AU - ein nationaler Bewirtschaftungsplan, erstellt durch die FGG Elbe für die 10 deutschen Bundesländer im Einzugsgebiet der Elbe sowie - ein Bericht mit „Erläuterungen“ für den schleswig-holsteinischen Anteil der Flussgebietseinheit Elbe (FGE Elbe) zum Bewirtschaftungsplan FGG Elbe. Geplant sind sogenannte „grundlegende“ Maßnahmen sowie „ergänzende “ Maßnahmen. An den Wasserkörpern der Stör werden grundlegende (gesetzliche) und ergänzende Maßnahmen umgesetzt. Zu den grundlegenden Maßnahmen gehören gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel Umsetzung der novellierten Düngeverordnung des Bundes oder des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz . Ergänzende Maßnahmen werden in den Bewirtschaftungsplänen in aggregierter Form beschrieben. Für die Planungseinheit „Stör“ sind vorgesehen: - Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische und Makrozoobenthos (hierzu gehört die Herstellung der Durchwanderbarkeit an Abstürzen) - Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur (hierzu gehören zum Beispiel: Gehölzpflanzungen am Ufer, der Einbau von Totholz und Störsteinen sowie Kies, ein Sandfang). 3. Welche Belastungen (insbesondere Punktquellen) spielen für die Zielerreichung /Zielverfehlung eines „guten Zustands“ bis 2027 eine Rolle? Wo befinden sich die maßgebenden Messstellen zur Beurteilung der Gewässergüte der Stör? Die Umweltziele der WRRL werden an den Wasserkörpern der Stör aufgrund der folgenden Belastungen verfehlt: - zu hohe Nähr- und Schadstofffrachten aus diffusen Quellen, - hydromorphologische Veränderungen der Gewässer. Die Belastung aus diffusen Schadstoffquellen übersteigt insbesondere bei den Nährstoffen die Belastung aus punktuellen Schadstoffquellen deutlich. Im schleswig-holsteinischen Teil der Flussgebietseinheit Elbe gelangen mehr als 80 % der Stickstoffeinträge und etwa 60 % der Phosphoreinträge über diffuse Drucksache 19/652 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Eintragspfade in die Oberflächengewässer. Haupteintragspfade sind beim Stickstoff Einträge über Dräne und aus dem Grundwasser sowie beim Phosphor Erosion, Einträge über das Grundwasser und den Oberflächenabfluss. Maßnahmen zur Reduzierung der diffusen Nährstoffeinträge in Fließgewässern sind flächenhaft erforderlich. Verursacher der diffusen Nährstoffeinträge ist in den meisten Fällen die Landwirtschaft. Relevante Punktbelastungen für die Stör stellen nur die kommunalen Kläranlagen dar. Sämtliche Einleitungen in das Gewässer Stör entsprechen dem Stand der Technik und bedürfen daher keiner Anpassung hinsichtlich der Zielerreichung nach WRRL. An der Stör gibt es je nach Qualitätskomponente unterschiedliche Messstellen : Wasserkörper ost_05_e Flora Stör westl. Gadeland (121397) Wirbellose Stör bei Waldhof (120255) Fische 3 Abschnitte Chemie Stör bei Kleinkummerfeld (121399) Wasserkörper ost_05_f Plankton Stör am Pegel Padenstedt (120014) Flora Stör am Pegel Padenstedt (120014) Stör südl. Hubertushof (120779) Wirbellose Stör am Pegel Padenstedt (120014) Stör südl. Hubertushof (120779) Fische 7 Abschnitte Chemie Stör am Pegel Padenstedt (120014) Wasserkörper bk_06 Plankton Stör am Pegel Willscharen (120015) Flora Stör östl. Fitzbek (120362) Wirbellose Stör östl. Fitzbek (120362) Fische 4 Abschnitte Chemie Stör am Pegel Willenscharen (120015) Wasserkörper mst_16_a Plankton Stör bei Heiligenstetten (120019) Flora Stör bei Groß (121180) Fische 5 Abschnitte Chemie Stör bei Heiligenstetten (120019)