1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/653 19. Wahlperiode 2018-04-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Anmeldezahlen der Gymnasien in Neumünster Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Anmeldezahlen bei den Gymnasien der Stadt Neumünster für das Schuljahr 2018/19 liegen um 20 Prozent höher als im Vorjahr. Die Bitte des Schulträgers, die vorgesehene Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nach der ausgelegten Zügigkeit der Schulen zu begrenzen, wurde vom Bildungsministerium abgelehnt. 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Neumünsteraner Gymnasien (Alexander-von-Humboldt-Schule, Klaus-Groth-Schule, Immanuel-Kant- Schule, Holstenschule) für eine durchgehende 4-Zügigkeit ausgelegt sind? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Gemäß § 47 und § 48 Absatz 1 Nummer 2 Schulgesetz obliegt es den kommunalen Schulträgern als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, die Schulgebäude und - anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen. Nach Kenntnisstand des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind die Gymnasien der Stadt Neumünster grundsätzlich jeweils für eine Vierzügigkeit geplant. Im Falle der Alexander-von- Drucksache 19/653 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Humboldt-Schule hat die Schulleiterin sich mit dem Schulträger jedoch darauf verständigt , dass eine Fünfzügigkeit als Planungsgrundlage betrachtet wird. Unter Ausnutzung ihrer Handlungs- und Gestaltungsspielräume können Schulen auch mehr Lerngruppen unterrichten als die Zügigkeit vorsieht. Hiervon machen Schulleiterinnen und Schulleiter üblicherweise landesweit zu jedem neuen Schuljahr Gebrauch, um auf das Schulwahlverhalten der Eltern angemessen reagieren zu können . Auch in Neumünster führte eine Absprache mit allen Beteiligten - insbesondere mit dem Schulträger - dazu, im Anmeldeverfahren 2018 auf eine Kapazitätsfestsetzung zu verzichten. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Alexander-von-Humboldt- Schule und die Klaus-Groth-Schule mehr als die vom Schulträger eingeplanten vier fünften Klassen einrichten sollen? Antwort: Im Hinblick auf das Schuljahr 2018/19 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für das Schuljahr 2019/20 sind zeitnahe Gespräche der Schulaufsicht mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern der Gymnasien in Neumünster und dem Schulträger vereinbart , um zu prüfen, ob eine Kapazitätsfestsetzung erforderlich ist. 3. Wenn ja, wer ist nach Auffassung der Landesregierung für die entstehenden Kosten verantwortlich? Greift zum Beispiel die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über finanzielle Entlastungsmaßnahmen vom 11. Januar 2018, nach der das Land zusagt, den durch die Umstellung von G8 zu G9 ausgelösten und nachgewiesenen finanziellen Mehrbedarf zu kompensieren, soweit dieser notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz verursacht worden ist? Antwort: In der mit der Frage in Bezug genommenen Vereinbarung hat das Land zugesagt, „den durch die Umstellung von G 8 zu G 9 ausgelösten und nachgewiesenen finanziellen Mehrbedarf zu kompensieren, soweit dieser notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz verursacht worden ist.“ 3 4. Welche Auswirkungen hat die ungleiche Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen in Bezug auf die Raumkapazitäten? Sind an der Klaus- Groth-Schule und der Alexander-von-Humboldt-Schule „Wanderklassen“ erforderlich ? Antwort: Die Schulleiterin der Alexander-von-Humboldt-Schule und der Schulleiter der Klaus- Groth-Schule sind in der Lage, unter Berücksichtigung der vorhandenen Raumkapazitäten die angemeldeten Schülerinnen und Schüler angemessen zu beschulen. Wanderklassen werden durch die aktuelle Situation nicht ausgelöst, da Gestaltungsspielräume durch organisatorische Maßnahmen ausgenutzt werden können. Ein Teil des Unterrichts findet z.B. in dafür vorgesehen Fachräumen statt. 5. Welche Auswirkungen hat die ungleiche Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Planstellenentwicklung der Lehrkräfte? Ist sichergestellt, dass ausreichend Lehrkräfte zum Schuljahresbeginn an den jeweiligen Schulen sind? Ist damit zu rechnen, dass die Schulen mit weniger Schülern Lehrkräfte verlieren? Sind Zwangsversetzungen vorgesehen? Antwort: Die Zuweisung der Planstellen für die einzelnen Gymnasien, also auch für die Alexander -von Humboldt-Schule und die Klaus-Groth-Schule erfolgt jedes Jahr schülerzahlbezogen , nicht klassenbezogen. Landesweit werden in jedem Jahr Überhänge an einzelnen Gymnasien durch natürliche Fluktuation, Versetzungen auf eigenen Antrag und vereinzelt befristete Abordnungen abgebaut.