SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/654 19. Wahlperiode 2018-04-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bedarfsdeckender Unterricht durch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen ihrer Ausbildung sollen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst 10 Stunden bedarfsdeckenden Unterricht erteilen. 1. Ist es zutreffend, dass Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Regel durch zwei Ausbildungslehrkräfte betreut werden, die jeweils zwei Entlastungsstunden erhalten , so dass eine Ausbildungsschule netto sechs Lehrerwochenstunden mehr zur Verfügung hat, als sie es ohne Lehrkraft in Ausbildung hätte? Antwort: Ja. Der Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts ist in § 7 Absatz 5 Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte - APVO Lehrkräfte) festgelegt. Die Entlastung für die Ausbildungstätigkeit ist in der Handreichung für Ausbildungslehrkräfte im Rahmen des Vorbereitungsdienstes des Landes Schleswig- Holstein geregelt. Drucksache 19/654 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Erhält die Schule diese sechs Stunden zusätzlich oder werden ihr diese Stunden im Rahmen des PZV angerechnet? Antwort: Die Schule erhält diese Stunden zusätzlich. Sie werden nicht im Rahmen des PZV angerechnet. 3. Sind an dem Vorgehen in Frage 1 und 2 Änderungen geplant? Wenn ja, welche? Antwort: Nein. 4. Wie viele Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterrichten derzeit mehr als 10 Wochenstunden ? Wie viele Stunden werden mehr unterrichtet? Antwort: Wie viele Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) in einem Schulhalbjahr mehr als 10 Wochenstunden unterrichten, wird nicht zentral erfasst. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erteilen im Durchschnitt während des gesamten Vorbereitungsdienstes zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Sind es in einem Schulhalbjahr mehr, muss dies im Laufe des Vorbereitungsdienstes ausgeglichen werden, es sei denn es handelt sich um vergütete Mehrarbeit. 5. Wie viele der mehr unterrichtenden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aus Frage 4 erteilen die zusätzlichen Stunden im Rahmen der Mehrarbeitsvergütung? Antwort: Im Schuljahr 2017/18 haben bislang an schulamtsgebundenen Schulen 68 LiV, an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe 14 LiV, an Gymnasien 23 LiV und an Berufsbildenden Schulen 6 LiV Mehrarbeitsstunden vergütet bekommen.