SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/658 19. Wahlperiode 2018-04-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Genehmigung milchverarbeitender Betriebe in Neumünster Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen beziehen sich überwiegend auf die wasserrechtlichen Zulassungen (Erlaubnisse und Genehmigungen). Bisher wurden nur die lebensmittelverarbeitenden Betriebe nach BImSchG genehmigt. Die Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Neumünster befindet sich noch im laufenden Verfahren. Für die Brüden- und Kühlwassereinleitungen ist bislang noch kein Antrag gestellt. Dementsprechend liegen bislang nicht alle Daten vor. Da die Zuständigkeit für wasserrechtliche Fragestellungen beim Kreis Rendsburg- Eckernförde und der Stadt Neumünster liegt, basieren die folgenden Antworten auf Mitteilungen der unteren Wasserbehörden. 1. Welche Kühlwasser-, Brüden- und Abwasser/Schmutzwassermengen mit welchen wesentlichen Inhaltsstoffen (Ges.-P, Ges.-N, CSB) waren Gegenstand des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG für die beiden milchverarbeitenden Betriebe? War die 1. Ausbaustufe (Abwasser aus Milchtrocknungswerk und Käserei mit 820.000 m3/a) und/oder die 2. Ausbaustufe (Abwasser aus Milchtrocknungswerk und Käserei mit 2.000.000 m3/a) Grundlage des Genehmigungsverfahrens ? Der lebensmittelverarbeitende Betrieb ist nach BImSchG am 20.03.2018 genehmigt worden. Drucksache 19/658 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Genehmigungstatbestand gemäß Nr. 7.32 des Anhanges 1 4.BImSchV ist die Verarbeitung oder Behandlung von Milch. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse wurden gemäß §13 BImSchG nicht in die immissionsschutzrechtliche Genehmigung integriert. Der Antrag auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis/Genehmigung für die Kläranlage Neumünster liegt bei der unteren Wasserbehörde Rendsburg- Eckernförde vor. Hierzu gibt es noch keine Entscheidung. Bisher liegt noch kein Antrag auf Erteilung einer Einleiterlaubnis für das Brüdenwasser und Kühlwasser bei der unteren Wasserbehörde Neumünster vor. Die Grundlage für das Genehmigungsverfahren ist die sogenannte „1. Ausbaustufe“. Anträge auf eine Erweiterung der Anlagenkapazitäten liegen bei der Genehmigungsbehörde nach dem BImSchG nicht vor. Nachfolgende Angaben zum Abwasser wurden den Genehmigungsunterlagen nach BImSchG entnommen: Milchtrockenwerk Norddeutschland GmbH, Donaubogen 11, Neumünster, Genehmigung nach BImSchG Dezember 2012: es fallen 1.400 m³/d - 504.000 m³/a Betriebsabwasser an, es fallen 6 m³/d - 2.100 m³/a Sanitärabwässer an, es fallen 1.000 m³/d - 360.000 m³/a Brüden- und Kühlwasser an. Meierei Barmstedt eG, Isarstraße 20, Neumünster, Genehmigung nach BIm- SchG März 2018: es fallen 1.400 m³/d - 504.000 m³/a Betriebsabwasser an, es fallen 6 m³/d - 2.100 m³/a Sanitärabwässer an, es fallen 800 m³/d - 288.000 m³/a Brüden- und Kühlwasser an. Bei diesen Angaben handelt es sich um Planungsdaten, die nicht mit der späteren wasserrechtlichen Genehmigung übereinstimmen müssen. Die Werte können abweichen. 2. Welche Abwassermengen mit welchen wesentlichen Inhaltsstoffen (Ges.-P, Ges.-N, CSB) kann die Kläranlage NMS bei der bestehenden Ausbaugröße behandeln? Hat die Kläranlage nach Anschluss von Milchtrocknungswerk und Käserei noch Reserven, wie hoch ist dann die Auslastung für die 1. und 2. Ausbaustufe? Die Kläranlage Neumünster ist bisher für 380.000 Einwohnergleichwerte (Ausbaugröße) genehmigt. Die bisherige Anschlussgröße beträgt ca. 130.000 Einwohnergleichwerte. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/658 3 Da die Erlaubnisse (Änderung Kläranlage Neumünster und Einleitung Brüdenwasser ) noch nicht erteilt worden sind, können auch keine detaillierten Angaben hierzu gemacht werden. Derzeit ist nach Informationen der Landesregierung seitens der unteren Wasserbehörde geplant, die maximalen Konzentrationswerte der bestehenden Erlaubnis für die Kläranlage Neumünster beizubehalten und zusätzlich die Fracht auf den derzeitigen Stand zu begrenzen. Das bedeutet, dass die derzeitige Fracht der Kläranlage Neumünster noch um die jeweils zusätzliche Fracht aus dem Brüdenwasser (Kompensation auf der Kläranlage) abgesenkt werden muss. Das Planungsbüro sieht nach Informationen der Landesregierung für die „1. Ausbaustufe“ (Kläranlage wird optimiert, Baumaßnahmen erforderlich) noch ausreichende Reserven für die Kläranlage vor. Dabei wurde das prognostizierte demografische Wachstum in Höhe von 1,8% berücksichtigt. Nach Realisierung der „2. Ausbaustufe“ wären nach Angaben des Planungsbüros keine bzw. nur noch geringe Reserven vorhanden. Die „2. Ausbaustufe“ ist jedoch nicht beantragt und somit nicht Bestandteil der Zulassungen. 3. Welche Mengen von Trinkwasser und Grundwasser werden für die beiden milchverarbeitenden Betriebe benötigt? Wurden Auswirkungen der Nutzung auf den Zustand des Grundwassers im Genehmigungsverfahren nach BIm- SchG bewertet und wenn ja, wie? Die benötigten Mengen Trink- und Grundwasser sind nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG. Insofern liegen der Landesregierung darüber keine Informationen vor. Kühlwasser, Betriebswasser, Sanitär- und Küchenwasser wird als Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Neumünster verwendet. Hygienevorschriften lassen nur Trinkwasser zur Kühlung zu. Grundwasser wird nur im Brandfall benutzt und über einen dort vorhandenen Feuerlöschbrunnen entnommen.