SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/660 19. Wahlperiode 2018-04-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennys Bornhöft (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Positionierung der Stickoxid-Messstation am Theodor Heuss Ring 1. Was waren die Gründe, die Stickoxid-Messstation am Theodor-Heuss-Ring direkt an einer Hauswand sowie mit wenigen Metern Abstand zur Fahrbahn zu positionieren - insbesondere im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2008/50/EG und deren Vorgaben ? Die Landesregierung ist verpflichtet, die Anforderungen der EU-Richtlinie 2008/50/EG zu erfüllen. Sie ist durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV – in nationales Recht umgesetzt. Danach ist der Ort von Probenahmestellen, an denen Messungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgenommen werden, „so zu wählen, dass folgende Daten gewonnen werden: Daten über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist;… “ Darüber hinaus ist der Ort von Probenahmestellen „im Allgemeinen so zu wählen, dass die Messung von Umweltzuständen, die einen sehr kleinen Raum in ihrer unmittelbaren Nähe betreffen, vermieden wird. Dies bedeutet, dass der Ort der Probenahmestelle so zu wählen ist, dass die Luftproben - soweit möglich - für die Luftquali- Drucksache 19/660 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 tät eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge bei Probenahmestellen für den Verkehr... repräsentativ sind.“ Diese Anforderungen werden durch den Standort der Messstation erfüllt. Durch die Positionierung an der Hauswand ist der größtmögliche Abstand zur Fahrbahn realisiert worden. 2. Nach "ANHANG III Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft“ der EU-Richtlinie 2008/50/EG müssen Probenahmestellen in verkehrsnahen Zonen mindestens 25m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10m vom Fahrbahnrand entfernt sein. Außerdem soll der Luftstrom um den Messeinlass im Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden. Würde der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter über-, oder unterschritten, wenn die Luftmessstation am Theodor- Heuss-Ring im Einklang mit diesen Vorgaben freistehend und weiter von der Fahrbahn entfernt aufgestellt worden wäre? Die Messstation steht im Einklang mit den genannten rechtlichen Vorgaben. Sowohl gemäß 39. BImSchV als auch EU Richtlinie 2008/50/EG (geändert durch EU- Richtlinie 2015/1480 Art. 2 vom 28. August 2015) darf der Luftstrom um den Messeinlass nicht beeinträchtigt werden, d. h., bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie sollte die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen. Diese Anforderung ist erfüllt. Die Station hält mit einem Abstand von ca. drei Metern zum Fahrbahnrand die Anforderung von höchstens zehn Metern ein. Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein. Diese Anforderung wird mit einem Abstand von 0,6 Meter eingehalten. Ein größerer Abstand ist aufgrund der Straßengeometrie nicht möglich. 3. Entsprechend der oben genannten EU-Richtlinie sollen Luftmessungen für mehrere Quadratkilometer repräsentative Werte erheben. Wie gestaltet sich der konkrete Kriterienkatalog des Landes für die Standortwahl von Messstationen, um dieses Ziel zu erreichen? Die Anforderung, dass Probenahmestellen grundsätzlich für ein Gebiet von mehreren Quadratkilometern repräsentativ sein müssen, ist für Messstationen für den städtischen Hintergrund formuliert. Der entsprechende Kriterienkatalog ist in Anlage 3 der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) (Anlage 3 - Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft) festgelegt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/660 3 Für den Ballungsraum Kiel steht die Station für den städtischen Hintergrund am Bremerskamp. Hauptkriterium für diese Standortentscheidung ist, dass die Station nicht durch die Emissionen einer viel befahrenen Straße beeinflusst ist. Daneben sind von der EU explizit Messstationen an Orten vorgesehen, an denen Schwerpunkte der Belastung zu erwarten sind, wie am Theodor-Heuss-Ring.