SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/701 19. Wahlperiode 2018-05-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Kerstin Metzner (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung "Hochwasserschutzmaßnahmen in Lauenburg" Vorbemerkung der Fragestellerin: Auf der Homepage des MELUND heißt es: “Um die Herstellung des Hochwasserschutzes in Lauenburg voranzutreiben, wollen Wasser- und Bodenverband, Stadt und Land die Aufgaben neu ordnen und in einer Realisierungsvereinbarung fixieren.“ Ursprünglich sollte der Hochwasserschutz in Lauenburg 2018 fertig sein, nun wird 2028 anvisiert. Zurzeit ist es deshalb nahezu unmöglich, für anstehende Sanierungen von Altstadthäusern Kredite auf dem freien Markt zu bekommen. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Gesamtbereich der Lauenburger Unter- und Altstadt wurde zur besseren Handhabbarkeit in vier Planungsbereiche unterteilt. Für den Teilbereich von der Schleuse des Elbe-Lübeck-Kanals bis zum Anschluss an den Elbdeich vor dem Industriegebiet der Aue- und Söllerwiesen (Planungsbereich D) ist der Planungsauftrag erteilt. Über die bis 2005 abgeschlossene Verstärkung des Elbdeichs hinaus wurden in diesem Bereich auch weitere bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umgesetzt. Für den Teilbereich vom Mauersporn bis zur Brücke der B 209 (Planungsbereich B) ist der Planungsauftrag gleichfalls erteilt. Die Ingenieuraufträge für den Bereich der zentralen Altstadt (Planungsbereich A) sowie für den Bereich der Hafenstraße bis zur Schleuse des Elbe-Lübeck-Kanals (Planungsbereich C) sind auf der Grundlage eines europaweiten Vergabeverfahren noch in Auftrag zu geben. Der Wasser- und Bodenverband Delvenau-Stecknitzniederung (WBV) als Träger der Maßnahmen hat die GM.SH mit der Durchführung dieser Vergabeverfahren beauftragt. Drucksache 19/701 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die beengten Platzverhältnisse und das mittelalterliche Straßen- und Wegesystem mit einer begrenzten Zugänglichkeit stellen im gesamten Bereich der Lauenburger Unterstadt eine planerisch und logistisch zu lösende Herausforderung dar. Darüber hinaus müssen sowohl die sich aus dem geschützten Flächendenkmal wie auch aus den unter Denkmalschutz stehenden Einzelgebäuden ergebenden Anforderungen im Einklang mit städtebaulichen Aspekten bei der Planung und Umsetzung des Hochwasserschutzes planerisch gelöst werden. Die Planungen müssen zudem mit der durch die Stadt Lauenburg beauftragten Schadenbeseitigung am Ver- und Entsorgungssystem abgeglichen werden. Da die Maßnahmen des Hochwasserschutzes durchgehend auf Grundstücken umzusetzen sind, die nicht im Eigentum des WBV oder der Stadt Lauenburg stehen, müssen deren Interessen wie auch die der Anwohnerinnen und Anwohner einbezogen werden. Nach einhelliger Auffassung des WBV Delvenau-Stecknitzniederung, der Stadt Lauenburg, des Kreises Herzogtum Lauenburg und des Landes lassen sich Verzögerungen , die aufgrund der besonderen örtlichen Rahmenbedingungen nicht gänzlich auszuschließen sind, eher vermeiden, wenn eine frühzeitige Abstimmung erfolgt und eine Koordinierung der Abstimmungs- und Planungsprozesse vor Ort vorgenommen wird. Dies ist Ziel der Realisierungsvereinbarung. 1. Kann davon ausgegangen werden, dass die Gründe für die bisherigen Verzögerungen bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen nicht mehr bestehen? 2. Wie wird sichergestellt, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus der 2016 erfolgten Neufassung des Vergaberechts resultieren gesteigerte formale Anforderungen an die Beschreibung der Inhalte eines Planungsauftrags einschließlich der im Zuge des Vergabeverfahrens bereitzustellenden Unterlagen. Für die noch zu erteilenden Planungsaufträge sind diese Unterlagen weitestgehend erstellt. Aus der Erarbeitung der Vergabeunterlagen für die zu beauftragenden Planungsleistungen sind weitere Verzögerungen nicht mehr zu erwarten. Mit der im Rahmen der Realisierungsvereinbarung erfolgenden Neuorganisation der Koordinierungs- und Abstimmungsprozesse zur Begleitung des zukünftigen Planungs- und Umsetzungsprozesses sind die Voraussetzungen gegeben, mögliche Ursachen für Verzögerungen frühzeitig zu erkennen und diesen gezielt zu begegnen. Unabhängig hiervon können Verzögerungen z. B. aufgrund von Vergaberügen, durch Klagen im Rahmen des Zulassungsverfahrens oder als Folge von Lieferengpässen während der Bauausführung nicht ausgeschlossen werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/701 3 3. Wie ist von Seiten des Landes zugesagte Übernahme von „Aufgaben bei technischen Fragestellungen“ organisiert? Der Wasser- und Bodenverband und die Stadt Lauenburg als Verbandsmitglied behalten die Aufgabe als Bauherr. Auf Grundlage der Realisierungsvereinbarung wird der Umfang der Beratung des WBV durch die Landesverwaltung in technischen und konstruktiven Fragen deutlich intensiviert. Dies gilt insbesondere für die Bewertung der von den beauftragten Planungsbüros entwickelten Ausführungsvarianten in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Hierfür wurden die innerhalb der Landesverwaltung zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten zwischenzeitlich verstärkt. 4. Wird das GMSH weiterhin mit Planungsleistungen betraut sein? Die GM.SH ist vom Wasser- und Bodenverband nicht mit Planungsleistungen, sondern mit der Durchführung von Vergabeverfahren für Planungsleistungen beauftragt worden. 5. Wie wird sichergestellt, dass die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme in Lauenburg von Wasser- und Bodenverband, Stadt und Land mit höchster Priorität erfolgt? Die Verbesserung des Hochwasserschutzes hatte und hat für den Wasser- und Bodenverband Delvenau-Stecknitzniederung, die Stadt Lauenburg, den Kreis Herzogtum Lauenburg und das Land eine besondere Priorität. Gemeinsames Interesse ist es, die Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Unter- und Altstadt von Lauenburg möglichst zügig umzusetzen. Dies wird durch die Erarbeitung und Unterzeichnung der Realisierungsvereinbarung nochmals nachdrücklich unterstrichen. 6. Wie stellt sich die im Koalitionsvertrag zugesagte Kostenübernahme von 90 Prozent für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Lauenburg bei einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von insgesamt rund 30 Millionen Euro für die nächsten Jahre konkret dar? Mit dem vom Landtag am 21.02.2018 verabschiedeten Landeshaushalt liegen die Voraussetzungen vor, die als förderfähig anerkannten und von der Stadt Lauenburg an den WBV zu leistenden Ausbaubeiträge mit bis zu 50% aus Landesmitteln bezuschussen zu können. Zusammen mit den Fördermitteln, die der WBV aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes erhält, ergibt sich eine Förderquote von 90%. Drucksache 19/701 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 7. Besteht die Möglichkeit, dass das Land die Eigentümer der Altstadthäuser in Lauenburg bei Bedarf mit Bürgschaften bzw. Krediten der Investitionsbank SH unterstützt, da ansonsten in den 15 Jahren bis zur Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahme in einigen Fällen keine ausreichenden Sanierungen an den Gebäuden durchgeführt werden können? Für direkte Bürgschaftshilfen des Landes zu Gunsten von Privatpersonen gibt es keine Rechtsgrundlage im Haushaltsgesetz. Auch die Bürgschaftsbank kann im durch Bund und Land rückverbürgten Bereich keine Ausfallbürgschaften für Privatpersonen übernehmen. Die Förderprogramme der IB.SH im Immobilienbereich stehen grundsätzlich auch den Eigentümern der Altstadthäuser in Lauenburg zur Verfügung. Jedoch ist erforderlich , dass die Sanierungsmaßnahmen zu einer energetischen Verbesserung der Gebäudesubstanz führen.