SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/709 19. Wahlperiode 11.05.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Flemming Meyer (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Gintoft Vorbemerkung des Fragestellers: Auf der Homepage zur Onlinebeteiligung Landesplanung Teilaufstellung Regionalplan I, Sachthema Windenergie unter www.bolapla-sh.de, ist derzeit keine Vorrangfläche /Potenzialfläche für Windkraftanlagen in der Gemeinde Steinberg, in der Gemarkung Gintoft und Umgebung ausgewiesen. 1. Gehört die Fläche des ehemaligen „Preesterholts“ in der Gemarkung Gintoft oder daran umliegende Flächen, nach der Abholzung des „Preesterholts“ zu den zu überprüfenden Vorrangflächen/Potenzialflächen für Windkraftanlagen? Antwort: Im ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans I zum Sachthema Windenergie hat eine an das Waldstück angrenzende Fläche die erforderliche Mindestgröße von 15 ha (weiches Tabukriterium) aufgrund des Waldes (hartes Tabukriterium mit 30 m Abstand) und des einzuhaltenden weiteren Waldabstandes bis 100 m (weiches Tabukriterium) nicht erreicht. Damit ist dieses Flächenstück nicht Potenzialfläche des ersten Planentwurfes gewesen. Durch die nach Landeswaldgesetz genehmigte Waldumwandlung des „Preesterholts“ in eine landwirtschaftliche Nutzung ergibt sich bei der Ermittlung der Potenzialflächen nun eine neue Situation. Für den zweiten Entwurf ist lediglich die verbleibende Waldfläche (Gehölzkorridor entlang eines Baches in einer Größe von 0,26 ha) mit 100 m zu puffern. Das Landeswaldgesetz verbietet die Umwandlung von Waldflächen für Windkraftnutzung. Daher steht die ehemalige Waldfläche für eine Windenergienut- Drucksache 19/709 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 zung nicht zur Verfügung. Die nach Abzug dieser Flächenteile verbleibende Restfläche überschreitet mit rd. 19 ha die erforderliche Mindestgröße von 15 ha. Dadurch entsteht ein Potenzialflächenstück, das im Rahmen der landesplanerischen Abwägung zu bewerten ist. 2. Was hat gegebenenfalls die Prüfung ergeben, auch in Bezug auf umliegende Flächen ? Antwort: Die Bewertung der Potenzialflächen ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings wird zur Ortslage Steinbergkirche der neue Abstand von 1.000 m zu Siedlungen zum Tragen kommen. Dadurch wird sich die Größe der Potenzialfläche wieder auf deutlich unter 15 ha reduzieren, so dass die Errichtung eines Windparks und damit die Ausweisung eines Vorranggebietes nicht mehr möglich sein wird.