SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/71 19. Wahlperiode 21.07.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kai Dolgner und Serpil Midyatli (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Zukunft der Geburtshilfe und der Kinderstation in Eckernförde 1. Würde die jetzige Landesregierung die Fragen 1. bis 5. der kleinen Anfrage Drucksache (18/5448) anders beantworten? Antwort: Die Antworten zu den Fragen 1. bis 3. der Drucksache 18/5448 erläutern die bundesrechtlichen Vorgaben für die Qualitätssicherung in der Geburtshilfe, wie diese sich aus dem Sozialgesetzbuch V sowie den verbindlichen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ergeben. Diese haben sich mit Wechsel der Landesregierung in Schleswig-Holstein nicht geändert. Die Antworten zu den Fragen 4 und 5 beziehen sich auf den Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein, der ebenso unverändert in Kraft ist. 2. Wenn die 1. Frage mit „ja“ zu beantworten ist, welche Antworten würde die derzeitige Landesregierung geben? Antwort: Siehe hierzu Antwort zu Frage 1. 3. Der derzeitige Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat als Landtagsabgeordneter der 18. Wahlperiode einen Demografiefonds zur Aufrechterhaltung und den dauerhaften Betrieb der Geburtshilfe- und Kinderstation in Eckernförde gefordert (http://www.fdp-fraktion-sh.de/printpdf/1728 ). Drucksache 19/71 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Ist seitens der Landesregierung ein solcher Fonds geplant? Antwort: Die Regierung plant, dem Landtag die Einrichtung eines solchen „Versorgungssicherungsfonds “ vorzuschlagen. Ziel dieses Versorgungssicherungsfonds ist es in Zukunft versorgungspolitisch sinnvolle und politisch gewollte ambulante, stationäre und intersektorale Angebote, zum Beispiel im Bereich der Notfallversorgung oder besonderer stationärer Versorgungsangebote wie Geburtshilfe oder Kinderheilkunde aufrecht zu erhalten oder ambulante Versorgungsstrukturen weiterentwickeln zu können. Der Fonds soll mit Landesmitteln über die Legislaturperiode aufwachsend ausgestattet werden. 4. In welchem Umfang, in welchem Zeitraum und nach welchen Kriterien würde die Unterstützung der Geburtshilfe und Kinderstation in Eckernförde gewährt werden? Antwort: Hierzu können erst Angaben gemacht werden, wenn die Eckwerte des Fonds festgelegt worden sind.