SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/710 19. Wahlperiode 2018-05-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Feinstaubmessungen in Schleswig-Holstein Einem Artikel von Zeit-online vom 31. März 2018 ist zu entnehmen, daß das Bundesverkehrsministerium die Standorte von verschiedenen Meßstationen darauf überprüfen lassen möchte, ob sie überhaupt den europäischen Vorgaben entsprechen. Staatssekretär Bilger wird wie folgt zitiert: „Neue Messstellen sollten objektive Werte ermitteln und nicht die schlechtestmöglichen." Außerdem habe er die geltenden Grenzwerte in Frage gestellt. 1. Sind hiervon auch Meßstationen in Schleswig-Holstein betroffen. 1a: Falls ja, welche? 2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, wonach diese Meßstellen die schlechtestmöglichen Werte ermittelt haben? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Standorte das Bundesverkehrsministerium überprüfen lassen möchte und ob Standorte in Schleswig-Holstein betroffen wären. Bisher liegt kein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vor. Im Übrigen stehen die Messstationen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2008/50/EG. 3. Teilt die Landesregierung die Zweifel an den derzeit geltenden Grenzwerten? Drucksache 19/710 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die Landesregierung hat keine Zweifel an den derzeit geltenden Grenzwerten.