SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/738 19. Wahlperiode 2018-06-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung BSE durch verunreinigtes Tiermehl Die ÄrzteZeitung vom 10. April 2018 thematisiert das BSE-Risiko und weist auf eine neu entwickelte Testmethode zur sicheren Erkennung von Verunreinigungen in Tiermehl hin. Bisherige Tests hätten diesbezüglich Mängel aufgewiesen. 1. Wird bei Schlachtungen auf BSE kontrolliert? In Deutschland gibt es seit dem 28.04.2015 keine Untersuchungspflicht für gesundgeschlachtete Rinder. Es besteht aber eine Untersuchungspflicht auf BSE von verendeten oder notgeschlachteten Rindern, die älter als 48 Monate sind. Ferner müssen alle Rinder mit Verdacht auf BSE einer Untersuchung unterzogen werden. 1.1 Falls nein, warum nicht? Nach EU-Recht können Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko seit dem 01. Januar 2013 auf die BSE-Testung gesund geschlachteter Rinder verzichten . Drucksache 19/738 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Führt das Land eine Statistik zu BSE-Erkrankungen? Alle Formen der Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathie, also auch BSE, unterliegen gemäß der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen der Anzeigepflicht . Somit sind alle BSE-Fälle bekannt und dokumentiert. Deutschland ist als Land mit vernachlässigbarem Risiko anerkannt. In Schleswig- Holstein erfolgten die letzten Nachweise in 2005. Bürgerinnen und Bürger können die Daten zum Beispiel über das Tierseucheninformationssystem (TSIS, https://tsis.fli.de/) abfragen. Es werden zudem auch Monats- und Jahresstatistiken über die auf BSE untersuchten Rinder geführt (s. Antwort zu Frage 1).