SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/743 19. Wahlperiode 14.06.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Situation in den forensischen Kliniken in Neustadt und Schleswig 1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten mit welcher Qualifikation in der AMEOS Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Neustadt und in der HELIOS Klinik für forensische Psychiatrie in Schleswig? Antwort: Mitarbeiter mit Qualifikation Forensik Neustadt Stand Mai 2018 Qualifikation Mitarbeiter Ärztlicher Dienst 14 Pflegedienst 238 Sozialpädagogen/-arbeiter 7 Psychologen 23 Ärztlicher Schreibdienst 5 Erzieher/Arbeitserzieher/Heilerzieher 6 Ergotherapeuten 9 Hygienefachkraft 1 Lehrer/Pädagoge 4 Verwaltung/technischer Dienst/sonstiges 47 Gesamt 354 Vollkräfte nach Dienstarten Forensik Neustadt Mai 2018 Dienstart Vollkräfte Ärztlicher Dienst 11,72 Drucksache 19/743 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Pflegedienst 218,90 Funktionsdienst 22,27 Psychologen 19,48 Medizinisch-Technischer-Dienst 12,10 Klinisches Hauspersonal 21,24 Wirtschaft- und Versorgungsdienst 7,83 Verwaltungsdienst 9,00 Gesamt 322,54 Mitarbeiter mit Qualifikation Forensik Schleswig Mai 2018 Qualifikation Mitarbeiter Ärzte 7 Altenpfleger/in 3 Erziehungspersonal 3 Gesundheits- und Krankenpfleger/in 61 Pflegearzthelfer/in 1 Pflegeassistent/in 8 Arztsekretär/in 1 Psychologe/Psychologin 6 Psychotherapeut/in in Aus 1 Qualitätsmanagementbeaufte/in 1 Sozialpädagoge/-pädagogin 4 Sporttherapeut/in 1 Ergotherapeut/in 4 Verwaltung/techn. Dienst 19 Gesamt 120 Vollkräfte mit Qualifikation Forensik Schleswig Stand Mai 2018 Qualifikation Vollkräfte Ärzte 7 Altenpfleger/in 3,00 Erziehungspersonal 3,00 Gesundheits- und Krankenpfleger/in 55,15 Pflegearzthelfer/in 0,67 Pflegeassistent/in 7,53 Arztsekretär/in 1,00 Psychologe/Psychologin 5,45 Psychotherapeut/in in Ausbildung 0,26 Qualitätsmanagementbeaufte 1,00 Sozialpädagoge/-pädagogin 2,62 Sporttherapeut/in 1,00 Ergotherapeut/in 3,50 Verwaltung/techn. Dienst 14,48 Gesamt 105,66 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/743 3 2. Welcher Personalschlüssel ist vertraglich mit den Forensiken vereinbart worden? Wird dieser Personalschlüssel eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Antwort: In den Forensischen Kliniken in Neustadt und Schleswig gilt das Prinzip der Ist- Kosten-Erstattung. Das heißt, dass die tatsächlich in den Forensischen Kliniken anfallenden Kosten vom Land Schleswig-Holstein erstattet werden. Die personelle Ausstattung legt das Land Schleswig-Holstein, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, in einem Stellenplan fest. Dieser Stellenplan stellt die Obergrenze der Personalbesetzung dar. Die Kliniken sind angehalten, den Stellenplan durch Stellenbesetzungen möglichst auszufüllen; im Jahresdurchschnitt liegt die tatsächliche Besetzung i.d.R. etwas unterhalb der Obergrenze. Durch laufende Stellenbesetzungsverfahren kommt es immer wieder zu Vakanzen, wie das bei über Stellenpläne organisierten Personalkörpern üblich ist. Auch in diesem Bereich wird zudem der Fachkräftemangel sichtbar. Auch längerfristige Ausfälle durch Krankheit, Freistellungen oder Mutterschutz können nicht immer kurzfristig kompensiert werden. Für 2017 umfasste der Stellenplan für die Klinik in Neustadt 344,8 Vollkräfte und für die Einrichtung in Schleswig 116,36 Vollkräfte. 3. Hält die Landesregierung die personelle Ausstattung für ausreichend? Wenn nein, welche Veränderungen plant die Landesregierung? Antwort: In Hinblick auf die gegenwärtige Belegung hält die Landesregierung die Personalausstattung zur Erfüllung der Aufgaben des Maßregelvollzuges für ausreichend. 4. Wie hoch ist die aktuelle Belegung in beiden forensischen Kliniken? Antwort: Im April 2018 waren im Monatsdurchschnitt die Kliniken in Neustadt mit 235 und in Schleswig mit 77 Patienten und Patientinnen belegt (einschließlich Probewohnen). 5. Welche Therapie- und Freizeitangebote sind vertraglich mit den Forensiken vereinbart ? 6. Welche Therapie- und Freizeitangebote werden in den forensischen Kliniken angeboten ? Stehen diese Angebote regelmäßig allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung? Antwort: Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen über die Therapie- und Freizeitangebote der Forensiken. Die Gestaltung des Behandlungsangebotes liegt in der jewei- Drucksache 19/743 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 ligen Verantwortung der ärztlichen Leitung. Ein Austausch hierüber erfolgt anlassbezogen im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht. Die Verpflichtung zur therapeutischen Ausgestaltung des Vollzuges nach den aktuellen therapeutischen Erfordernissen des Einzelfalles ergibt sich aus § 2 Abs. 2 MVollzG. In beiden Einrichtungen gibt es unter anderem folgende Therapie und Freizeitangebote : Visiten (Chefarzt, Oberarzt, Therapeutisches Team, Pflegerisches Team) Psychotherapeutische Einzelgespräche Psychotherapeutische Gruppentherapie Ergotherapie Pädagogisch-Therapeutische Bildungsangebote Bezugspflege Für jeden Patienten bzw. jede Patientin wird zu Beginn seines Aufenthaltes ein individueller Behandlungsplan erarbeitet, der kontinuierlich fortgeschrieben und halbjährlich evaluiert wird, wobei sich die Behandlungsmaßnahmen u. a. an der individuellen Anlasserkrankung und der Risikoeinschätzung für den Patienten bzw. die Patientin ausrichten. Neben der medizinischen und medikamentösen Versorgung umfasst die Behandlung ein weites Spektrum an psychotherapeutischen Einzel- und Gruppenmaßnahmen, ergotherapeutischen, sporttherapeutischen, pädagogischen und soziomilieutherapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen, welche durch das multiprofessionelle Behandlungsteam gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang kommt auch der Freizeitgestaltung eine besondere Rolle zu, wobei die Patientinnen und Patienten in die Planung und Organisation im therapeutischen Kontext einbezogen werden. Das Angebot ist vielfältig und reicht von intramuralen bis hin zu extramuralen Angeboten, die von den Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung des jeweiligen Vollzugslockerungsstatus in Anspruch genommen werden können. Alle Angebote stehen prinzipiell allen Patienten zur Verfügung. Die Zuweisung zu den Angeboten richtet sich aber nach dem Krankheitsbild und dem individuellen Behandlungsverlauf des einzelnen Patienten bzw. der einzelnen Patientin.