SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/749 19. Wahlperiode 14.06.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Serpil Midyatli und Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Umsetzung des Investitionsprogramms für Frauenhäuser Vorbemerkung: Mit dem Haushalt 2018 wurde ein Investitionsprogramm für Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein beschlossen. 1. Wann wird die Richtlinie zum Investitionsprogramm für Frauenfacheinrichtungen veröffentlicht? Antwort Die Richtlinie wird zurzeit erarbeitet. Sie soll bis spätestens Ende des Jahres veröffentlicht werden. 2. Welche Frauenhäuser haben welchen Bedarf an Investitionsmitteln für welche einzelnen Maßnahmen gemeldet? Antwort Mit Schreiben des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) vom 24. Oktober 2017 wurden die Kommunalen Landesverbände und die Frauenhäuser über das Investitionsprogramm informiert. Sie wurden gebeten , Vorhaben zu den grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen mit entsprechenden Planungsunterlagen zu melden. Die ersten Rückmeldungen der Frauenhäuser ergeben sich aus dem Umdruck 19/572. Mit der Änderung der Regelungen im Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030)“ im Dezember 2017 und der Be- Drucksache 19/749 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 schlussfassung über den Haushalt 2018 im Februar 2018 liegen die Voraussetzungen für die Umsetzung dieses neuen IMPULS-Vorhabens vor. Antragsberechtigt sind die Eigentümer der grundsätzlich förderungsfähigen Immobilien. Zurzeit wird ein Fragebogen zur Bedarfsanalyse entwickelt, der vor der Sommerpause an die Eigentümer der Immobilien der Frauenhäuser gesendet werden soll. Die Frauenhäuser werden darüber unterrichtet. Außerdem liegen Konzepte für Neubauten (Frauenhaus Itzehoe und Rendsburg) vor, die nicht mehr wirtschaftlich sanierbare Immobilien ersetzen sollen. Darüber hinaus wurde ein weiteres größeres Vorhaben des Frauenhauses Elmshorn eingebracht. 3. Was sind die Ergebnisse der Bestandsanalyse an den einzelnen Standorten? Antwort Auf der Grundlage der Rückmeldungen der Bedarfsabfrage bei den Eigentümern soll eine baufachliche Bestandsanalyse durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE SH) in enger Abstimmung mit den Frauenhäusern erfolgen. Auf dieser Grundlage wird das weitere Vorgehen geplant. 4. Wurde eine Bedarfsanalyse für Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein durchgeführt ? Wenn ja, was sind deren Ergebnisse? Antwort Die Frauenhäuser in Schleswig-Holstein reichen alle zwei Monate eine vorgegebene Statistik beim MJEVG ein. Die Statistik ist für 2017 ausgewertet. Daraus ergibt sich eine tatsächliche Auslastung der Frauenhäuser von im Schnitt 95 % für das gesamte Jahr. Danach waren 2017 insgesamt 97 von 163 Frauen über einen Zeitraum von 3 Monaten und 124 von 204 Frauen über 6 Monate in einem Frauenhaus untergebracht .