SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/750 19. Wahlperiode 11.06.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Heinemann (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Tafeln in Schleswig-Holstein Bemerkung der Landesregierung: Die Tafeln in Schleswig-Holstein agieren rechtlich selbstständig und unabhängig. Die Landesverwaltung verfügt nicht über eigene Statistiken. Wesentliche Informationen zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage beruhen daher auf Informationen des Vorsitzenden der Tafel Schleswig-Holstein/Hamburg e. V., Herrn Frank Hildebrandt . 1. Wie viele Tafeln und an welchen Standorten gibt es in Schleswig-Holstein? Welche davon sind eingetragene Vereine und wie viele sind in der Trägerschaft von anderen Einrichtungen? Antwort: Es gibt derzeit 56 Tafeln an 90 Standorten in Schleswig-Holstein. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die Standorte der Tafeln, über zusätzliche Ausgabestellen und gibt an, ob eine Tafel als eingetragener Verein organisiert ist oder sich in der Trägerschaft einer anderen Einrichtung befindet: Tafel/Standort Zusätzliche Ausgabestellen e.V. In Trägerschaft 1. Ahrensbök Ja - 2. Ahrensburg Bargteheide, Rahlstedt/Großlohe, Ja - Drucksache 19/750 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Ammersbek , Großhansdorf 3. Albersdorf - Ja 4. Bad Bramstedt Großenaspe Ja - 5. Bad Oldesloe - Ja 6. Bad Segeberg Wahlstedt Ja - 7. Barsbüttel Ja - 8. Bordesholm Ja - 9. Brunsbüttel - Ja 10. Eckernförde Gettorf - Ja 11. Elmshorn - Ja 12. Eutin Ja - 13. Fehmarn Ja - 14. Flensburg - Ja 15. Flintbek - Ja 16. Föhr Ja - 17. Glinde Ja - 18. Glückstadt - Ja 19. Halstenbek - Ja 20. Heide Büsum, Wesselburen , Lunden - Ja 21. Heiligenhafen - Ja 22. Hohenweststedt - Ja 23. Husum Bredstedt Ja - 24. Itzehoe - Ja 25. Kaltenkirchen Ja - 26. Kappeln Ja - 27. Kiel Kronshagen, Elmschenhagen , Wik, Friedrichsort, Gaarden , Mettenhof, Wellingdorf Ja - 28. Kroop - Ja 29. Lübeck Travemünde Ja - 30. Lütjenburg - Ja 31. Marne - Ja 32. Meldorf - Ja 33. Mölln - Ja 34. Neumünster Ja - 35. Neustadt Grömitz, Timmendorfer Strand, Scharbeutz , Haffkrug Ja - 36. Norderstedt Ellerau, Henstedt- Ulzburg Ja - 37. Nortorf - Ja 38. Oldenburg i. H. Ja - 39. Pinneberg Ja - 40. Plön Wankendorf, Ascheberg Ja - Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/750 3 41. Preetz Ja - 42. Ratzeburg Ja - 43. Reinfeld Ja - 44. Rendsburg Osterrönfeld, Schacht-Audorf, Owschlag, Jevenstedt - Ja 45. Schenefeld (22869) Ja - 46. Schleswig - Ja 47. Schönberg - Ja 48. Schwartau - Ja 49. Sörup - Ja 50. Süderbrarup - Ja 51. Südtondern Niebüll, Leck Ja - 52. Sylt Ja - 53. Tönning - Ja 54. Trittau Ja - 55. Uetersen - Ja 56. Wedel Ja - 2. Existieren Maßnahmen der Landesregierung, um die Arbeit der Tafeln in Schleswig -Holstein zu unterstützen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden beziehungsweise wurden durchgeführt oder sind geplant? Antwort: Ja. Mit schleswig-holsteinischer Unterstützung haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im September 2012 entschieden, dass es aus Billigkeitsgründen nicht beanstandet wird, wenn bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmitteln kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware, von einer Umsatzbesteuerung abgesehen wird. Voraussetzung ist, dass die Abgabe aus mildtätigen Gründen erfolgt und dass hierfür keine Zuwendungsbestätigung für Spendenzwecke ausgestellt wird.