SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/764 19. Wahlperiode 2018-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein unterstützt „Wildes Herz“ Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 10. April 2018 berichteten die „Kieler Nachrichten“ über den Film „Wildes Herz“, der die Band „Feine Sahne Fischfilet“ porträtiert, welche vom Verfassungsschutz „immer wieder als „linksextrem“ eingestuft“ werde und „Front gegen die rassistischfremdenfeindliche AfD“ mache. Nach eigener Auffassung produziere die Band „keine Kunst“, sie ruft sogar zu Gewalt gegen Polizisten auf, so ein Artikel der Jungen Freiheit vom 25.08.2016. Der Film wurde u.a. von der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein gefördert und vom NDR koproduziert. 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Band zu Gewalt gegen Polizisten aufruft und der Beobachtung des Verfassungsschutzes unterliegt? a) Falls nein: Erfolgt in Fällen, in denen eine staatliche Förderung erfolgt, keine Recherche im Umfeld des zu fördernden Projektes? aa) Falls ja: Was war das Ergebnis der Recherche? Drucksache 19/764 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 b) Nach welchen Entscheidungskriterien erfolgte die Förderung des Films „Wildes Herz“? Antwort: Der Verfassungsschutzbehörde Schleswig-Holstein ist bekannt, dass die Band „Feine Sahne Fischfilet“ in den Verfassungsschutzberichten des Landes Mecklenburg- Vorpommern für die Jahre 2011 bis 2014 auf der Grundlage von Beobachtungen erwähnt wurde. Bei der Projektförderung des o.a. Dokumentarfilms handelt es sich nicht um eine staatliche Förderung. Das Filmprojekt ist durch die Filmförderung Hamburg Schleswig -Holstein GmbH (FFHSH) gefördert worden, deren Aufgabe es als gemeinsame Einrichtung der beiden Länder ist, Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres zu ermöglichen. Die Entscheidung über die Vergabe von Förderungen trifft eine unabhängige Jury. Sie handelt auf der Grundlage einer eingehenden qualitativen, kulturellen und regionalwirtschaftlichen Bewertung der eingereichten Projekte. 2. War der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und dem öffentlichrechtlichen NDR bekannt, dass die Band ausweislich der o.g. Artikel vom Verfassungsschutz beobachtet wird, zu Gewalt gegen Polizisten aufruft und Front gegen eine demokratische Partei macht? a) Falls nein, warum nicht? Antwort: FFHSH und die NDR-Redaktion gaben auf Nachfrage an, dass ihnen bekannt war, dass die Band „Feine Sahne Fischfilet“ in den Verfassungsschutzberichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2011 bis 2014 erwähnt worden ist; dies wird auch im Film thematisiert. 3. Unterliegt die Band „Feine Sahne Fischfilet“ oder eines ihrer Mitglieder der Beobachtung durch den Verfassungsschutz Schleswig-Holstein? Antwort: Nein.