SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/768 19. Wahlperiode 2018-06-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Religionsunterricht und Alternativunterricht an öffentlichen Schulen Vorbemerkung der Landesregierung: Fächerdaten werden ausschließlich an allgemein bildenden Schulen und an den Beruflichen Gymnasien erfasst. Für die übrigen berufsbildenden Schularten liegen keine Daten vor. Jüdischer, muslimischer oder anderweitiger Religionsunterricht kann nur unter den Voraussetzungen des Artikels 7 Absatz 3 GG und § 7 Absatz 1 Satz 2 SchulG erteilt werden. Diese liegen derzeit nicht vor. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten stattdessen anderen gleichwertigen Unterricht (§ 7 Absatz 2 Satz 3 SchulG). Gemäß Runderlass des damaligen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 25. Juni 2002 (NBl. MBWFK. Schl.-H. 2002, S. 415) soll der andere gleichwertige Unterricht als Philosophieunterricht erteilt werden. Vom Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach zu unterscheiden ist das seit dem Schuljahr 2007/08 bestehende Angebot eines religionskundlichen Islamunterrichts in alleiniger staatlicher Verantwortung. Im Schuljahr 2016/17 wurde an insgesamt 17 allgemein bildenden Schulen ein entsprechender Unterricht erteilt und von 1.216 Schülerinnen und Schülern besucht. Drucksache 19/768 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. An wie vielen öffentlichen Schulen wird für wie viele Schüler a) evangelischer, b) katholischer, c) jüdischer d) muslimischer, e) oder anderweitiger Religionsunterricht erteilt? Antwort: Siehe nachstehende Tabelle: Anzahl öffentlicher Schulen Anzahl Schülerinnen und Schüler a) evangelisch 715* 173.315 b) katholisch 153 4.651 c) jüdisch ./. ./. d) muslimisch ./. ./. e) anderweitig ./. ./. * An den Beruflichen Gymnasien wird der Unterricht teils durch evangelische und teils durch katholische Lehrkräfte erteilt, die konfessionsübergreifende Themenstellungen behandeln und die Sichtweise beider Konfessionen berücksichtigen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/768 3 2. An wie vielen öffentlichen Schulen wird für wie viele Schüler a) anstelle des evangelischen Religionsunterrichts, b) anstelle des katholischen Religionsunterrichts, c) anstelle des jüdischen Religionsunterrichts, d) anstelle des muslimischen Religionsunterrichts, e) oder anstelle des anderweitigen Religionsunterrichts anderer gleichwertiger Unterricht gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 SchulG-SH (z.B. Philosophie, Ethik, …) in der gleichen Klassenstufe erteilt und in welchen Fächern geschieht das? Antwort: Zu der Frage der Erteilung anderen gleichwertigen Unterrichts wird auf die Vorbemerkung verwiesen und im Übrigen auf die nachfolgende Tabelle: Anzahl öffentlicher Schulen Anzahl Schülerinnen und Schüler 314 45.754 3. An wie vielen öffentlichen Schulen wird für wie viele Schüler a) anstelle des evangelischen Religionsunterrichts, b) anstelle des katholischen Religionsunterrichts, c) anstelle des jüdischen Religionsunterrichts, d) anstelle des muslimischen Religionsunterrichts, e) oder anstelle des anderweitigen Religionsunterrichts nicht gleichwertiger Unterricht in der gleichen Klassenstufe (z.B. in Mathe, Sport, Englisch, …) erteilt? Antwort: Die Erteilung nicht gleichwertigen Unterrichts anstelle von Religion kommt aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht; siehe auch die Vorbemerkung. Drucksache 19/768 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 4. An wie vielen öffentlichen Schulen wird für wie viele Schüler a) anstelle des evangelischen Religionsunterrichts, b) anstelle des katholischen Religionsunterrichts, c) anstelle des jüdischen Religionsunterrichts, d) anstelle des muslimischen Religionsunterrichts, e) oder anstelle des anderweitigen Religionsunterrichts weder gleichwertiger Unterricht gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 SchulG-SH noch ein nicht-gleichwertiger Unterricht erteilt und die Beschulung anderweitig gelöst (Stillarbeit, Unterbringung in anderen/klassentieferen Klassen, Freizeit auf dem Schulgelände)? Antwort: Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor.