SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/770 19. Wahlperiode 18-06-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Poersch (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Mittelumschichtungen im EFRE Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 25. Mai 2018 hat der EFRE-Begleitausschuss getagt, um u.a. über den Umsetzungsstand der aktuellen EU-Förderperiode zu sprechen. Nach Aussage eines Vertreters des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus in der Sitzung des Europaausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 23. Mai 2018 zu TOP 4 „ITI Westküste und Perspektiven für die neue Programmplanungsperiode ab 2020“ plant die Landesregierung Umschichtungen der EU- Fördermittel, die das Land aus dem EFRE erhält. Über einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission über diese Umschichtung, u.a. 8,5 Mio. Euro aus dem ITI Westküste, sollte nach Auskunft der Landesregierung im Europaausschuss der EFRE-Begleitausschuss entscheiden. 1. Hat der ERFE-Begleitausschuss dem Antrag der Landesregierung zugestimmt? Antwort: Ja, gemäß Artikel 110 Absatz 2 Buchst. e) i. V. m. Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Antrag zur Änderung des OP EFRE 2014-2020 sowie entsprechend angepasstes OP, einschließlich Ermächtigung der EFRE Verwaltungsbehörde zur Finalisierung beider Dokumente). 2. Wenn ja, welche Mittelumschichtungen sind geplant (bitte Höhe, Ziele und Begründung )? Drucksache 19/770 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Aufgrund des unzureichenden Umsetzungsstandes des OP EFRE 2014-2020 Ende Juni 2017 (Bewilligungsquote: rund 25%) wurden verschiedene Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen und die Änderung des OP EFRE vorbereitet. Ziele der Änderung des OP EFRE sind die Beschleunigung der Programmumsetzung und des Mittelabflusses sowie die Optimierung und Ergänzung der Förderangebote. Unter Beachtung der Vorgaben der Europäischen Kommission erfolgt dies im Wesentlichen durch Mittelreduzierungen bei denjenigen Maßnahmen, die bisher wenig nachgefragt wurden. Maßnahmen mit hoher Nachfrage sollen zusätzliche EFRE- Mittel erhalten. Prioritätsachse 1 „Stärkung der regionalen Innovationspotenziale“1 Mittelerhöhung um insgesamt 16 Mio. Euro zugunsten der Maßnahmen „Kompetenzzentren “, „FuE-Infrastrukturen“ (verstärkte Adressierung von Projekten der Energieforschung ) und „Betriebliche Innovationen“ sowie für die neue Maßnahme „Neuartige Strukturen des Technologietransfers und der Unternehmensgründung aus der Wissenschaft “. Prioritätsachse 2 „Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur “2 Mittelausstattung unverändert; Mittelerhöhung für die Maßnahme „Produktive Investitionen von KMU in strukturschwachen Gebieten“, Mittelreduzierung für die Maßnahme „Internationalisierung von KMU“, Herausnahme der Maßnahme „Technologieund Gründerzentren“. Prioritätsachse 3 „Energiewende - Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen “ Mittelreduzierung um 13,5 Mio. Euro; Herausnahme der beiden Maßnahmen „Energetische Optimierung in KMU“ und „Beratungsinitiative Energie- und Klimaschutz für Kommunen“; Mittelreduzierung zu Lasten der anderen Maßnahmen dieser Prioritätsachse und Aufnahme der neuen Maßnahme „Innovative Wärmesysteme“. Prioritätsachse 4 „Nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen“ Mittelreduzierung um 2,5 Mio. Euro; Mittelreduzierung für die Maßnahme „Ressourcenschonender Erhalt und Weiterentwicklung des Kultur- und Naturerbes“ und Mittelerhöhung für die Maßnahme „Brachflächenrecycling“ (einschließlich Revitalisierung von Gewerbegebieten). Neben der Beschleunigung der Programmumsetzung und der Optimierung der Förderangebote wird die Änderung des OP EFRE 2014-2020 auch genutzt, um die Chancen für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve (6% der EFRE-Mittel, d.h. rund 16,3 Mio. Euro) zu erhöhen. 3. Wohin werden konkret die 8,5 Mio. Euro aus dem ITI Westküste umgeschichtet? 1 Bereits erfolgte Mittelumschichtungen zwischen Maßnahmen innerhalb der Prioritätsachse 1, die ohne Genehmigung durch die Europäische Kommission möglich sind, werden nicht gesondert aufgeführt . 2 Bereits erfolgte Mittelumschichtungen zwischen Maßnahmen innerhalb der Prioritätsachse 2, die ohne Genehmigung durch die Europäische Kommission möglich sind, werden nicht gesondert aufgeführt . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/770 3 Antwort: Die für die ITI „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ bisher reservierten EFRE-Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro werden aufgrund des tatsächlichen Mittelbedarfs der im Rahmen des Wettbewerbs ausgewählten ITI-Konzepte und der darin enthaltenen Projekte auf 21,5 Mio. Euro angepasst. Damit können alle ITI-Projekte wie geplant umgesetzt werden. Die dadurch frei werdenden EFRE-Mittel stehen unter Berücksichtigung der geplanten Mittelumschichtungen (siehe Antwort zu Frage 2) für Förderungen im ganzen Land - einschließlich der Westküste - zur Verfügung. 4. Wenn nein, welchen Beschluss hat der Begleitausschuss gefasst? Antwort: Entfällt.