SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/771 19. Wahlperiode 02.08.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen gemäß § 83a LBG Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst können gem. § 83 a des Landesbeamtengesetzes (LBG) beantragen, dass der Dienstherr die Erfüllung von rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldansprüchen gegen Gefangene wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffes bis zur Höhe des festgestellten Schmerzensgeldbetrags übernimmt, soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist. 1. Wie häufig wurden in den Justizvollzugsanstalten (JVA) Itzehoe, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster in den Jahren 2014 bis 2017 Beamtinnen und Beamte im Dienst von Inhaftierten i.S. § 83a Abs. 1 LBG tätlich angegriffen? Bitte auflisten nach Jahr, Straftatbestand und Justizvollzugsanstalt. Antwort: 2014: Körperverletzung, 2 Fälle, JVA Kiel Körperverletzung, 1 Fall, JVA Neumünster Körperverletzung, 1 Fall, JVA Lübeck Geiselnahme, 1 Fall, JVA Lübeck Drucksache 19/771 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2015: Körperverletzung, 1 Fall, JVA Kiel Körperverletzung, 3 Fälle, JVA Lübeck 2016: Körperverletzung, 2 Fälle, JVA Neumünster Körperverletzung, 3 Fälle, JVA Lübeck 2017: Körperverletzung, 3 Fälle, JVA Lübeck Körperverletzung, 3 Fälle, JVA Neumünster Körperverletzung, 2 Fälle, JVA Kiel Körperverletzung, 1 Fall, JVA Itzehoe 2. In wie vielen Fällen wurden aufgrund dieser Vorfälle rechtskräftige Schmerzensgeldansprüche festgestellt? Bitte auflisten nach Jahr, Straftatbestand und Justizvollzugsanstalt . Antwort: Die Schmerzensgeldansprüche werden zivilrechtlich verfolgt. Bekannt sind die folgenden Fälle: Einem Mitarbeiter der JVA Lübeck ist nach einem tätlichen Angriff (Körperverletzung) im Jahr 2014 ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 € zugesprochen worden. Einer Ratenzahlung hat das Gericht zugestimmt. Der Gefangene hat 3 Raten a 150 € gezahlt , dann aber die weitere Zahlung eingestellt. In der JVA Neumünster ist zwei Mitarbeitern nach einem tätlichen Angriff (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung) im Jahr 2017 Schmerzensgeld zugesprochen worden. 3. In wie vielen Fällen erfolgte die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen gemäß § 83 a LBG? Antwort: Bisher hat es keine Fälle der Erfüllungsübernahme gegeben. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/771 3 4. In wie vielen Fällen wurde die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherren abgelehnt? Antwort: Abschließend abgelehnt wurde bisher kein Antrag. 5. Wie gestaltet sich der genaue Verfahrensablauf bei Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen für die betroffenen Beamtinnen und Beamten? Antwort: Das Verfahren regelt § 83a LBG. Ist wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs rechtskräftig ein Schmerzensgeld zugunsten eines Beamten festgesetzt worden, kann der Dienstherr auf Antrag des Beamten die Erfüllung des festgestellten Schmerzensgeldanspruchs übernehmen, soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist. Die Übernahme der Erfüllung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Rechtskraft des Urteils schriftlich unter Nachweis der Vollstreckungsversuche zu beantragen. Die Entscheidung über eine Zahlung trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde. Das Finanzministerium hat 2015 durch einen Erlass Hinweise zum Verfahren gegeben . U.A. ist festgelegt worden, dass zumindest zwei Vollstreckungsversuche erfolglos gewesen sein müssen. 6. Wie viele Vollstreckungsversuche i.S. § 83a Abs. 3 Satz 1 LBG müssen von den Beamtinnen und Beamten zur Erfüllungsübernahme nachgewiesen werden? Antwort: Auf die Antwort zu der Frage 5 wird verwiesen. § 83a LBG spricht von Vollstreckungsversuchen . Es müssen daher zumindest zwei Vollstreckungsversuche unternommen worden sein. Drucksache 19/771 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 7. Gibt es in diesem Zusammenhang Unterstützung der betroffenen Beamtinnen und Beamten bei der Durchsetzung von Vollstreckungsversuche, und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? Antwort: In dem o.g. Erlass des Finanzministeriums aus 2015 ist geregelt, dass Beschäftigten des Landes neben der Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs Rechtsschutz nach Ziff. 7 der Vereinbarung nach § 59 MBG Schl.-H. über Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein gewährt werden kann (vgl. Amtsblatt Schl.H. 2017, S. 1010). In den o.g. Fällen haben die Beamten ihre Ansprüche eigenständig mit anwaltlicher Hilfe verfolgt. Der Beamte aus der JVA Lübeck hat bei dem Antrag auf Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn Unterstützung durch die JVA Lübeck erhalten.