SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/773 19. Wahlperiode 2018-06-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Gefährdete Nutztierrassen in Schleswig-Holstein Die seit 27.12.2016 für die Dauer von fünf Jahren geltende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung von gefährdeten Nutztierrassen in Schleswig-Holstein“ sieht die finanzielle Förderung fünf einheimischer (schleswig-holsteinischer) Nutztierrassen vor. „Zweck der Förderung ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen.“ 1. Wie und in welchem Umfang wurden die Fördermittel seit Bestehen der Richtlinie abgerufen? Die Fördermaßnahme wurde 2016 von einer reinen Landesmaßnahme in eine GAK-Maßnahme überführt. Von den jährlich zur Verfügung stehenden 56.000 Euro wurden 2016 mittels Antragsverfahren 54.200 Euro und 2017 54.900 Euro abgerufen. 2. Warum ist die Richtlinie auf die fünf darin genannten Nutztierrassen beschränkt? Gefördert werden im Rahmen des GAK-Förderprogramms „Erhaltung tiergenetischer Ressourcen“ und nach Absprache zwischen den Bundesländern lediglich die Tierrassen, die in den jeweiligen Bundesländern ursprünglich heimisch sind und einen regionalen Bezug haben (z.B. Schleswiger-Kaltblut oder Angler Sattelschwein ). Drucksache 19/773 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen von Haltern entsprechender Nutztierrassen, die Fördermittel anzuheben? Die Fördermittel wurden zuletzt 2016 von 22.500 Euro auf 56.000 Euro deutlich erhöht. Eine Erhöhung der Fördermittel ist derzeit nicht beabsichtigt. 4. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen von Haltern und Förderern entsprechender Nutztierrassen, eine Koordinierungsstelle im Umweltministerium einzurichten? Diese Forderungen sind der Landesregierung nicht bekannt, eine Koordinierung findet im MELUND statt. 5. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, eine entsprechende Richtlinie auch zur Förderung der Zucht und Erhaltung von gefährdeten (alten) Haustierrassen in Schleswig-Holstein einzuführen? Nein.