SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/775 19. Wahlperiode 2018-06-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Amerikanische Faulbrut Im Frühjahr 2018 wurden verschiedene Fälle von Amerikanischer Faulbrut amtlich festgestellt, u. a. in Elmshorn-Horst (27.03.2018) sowie in Glinde (27.04.2018). Dabei sollen im Sperrgebiet auch nicht von der AFB befallene Bienenvölker getötet worden sein. Vorbemerkung der Landesregierung: Bei der AFB-Bekämpfung werden nur solche Bienenvölker auf amtliche Anordnung getötet, bei denen der AFB-Erreger im Landeslabor nachgewiesen wurde (siehe auch Frage 3). 1. Wie viele Bienenvölker wurden in den letzten 10 Jahren von der amerikanischen Faulbrut befallen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Nachfolgend werden die amtlichen Meldungen der anzeigepflichtigen Tierseuche Amerikanische Faulbrut (AFB) der letzten zehn Jahre in Schleswig-Holstein und im gesamten Bundesgebiet dargestellt. Bei den Meldungen handelt es sich um infizierte Bienenhaltungen, nicht um gehaltene Bienenvölker, deren Anzahl von Bienenhaltung zu Bienenhaltung stark divergiert. Quelle: Zentrale Tierseuchendatenbank TSN Drucksache 19/775 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 AFB-Meldungen von 2007 bis 2018 in Schleswig-Holstein: AFB-Meldungen von 2007 bis 2018 im gesamten Bundesgebiet: Die AFB-Nachweise bewegten sich im angegebenen Zeitraum in Schleswig- Holstein auf niedrigem Niveau. 2. Wie viele Bienenvölker wurden im selben Zeitraum amtlich getötet, weil sie von der amerikanischen Faulbrut befallen waren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Nachfolgend aufgeschlüsselt sind die Bienenvölker, die auf amtliche Anordnung getötet wurden und für die eine Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz vom Land gezahlt wurde. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Ges. 43 9* 53 37 14 63 34 13 29 19 37 0** 351 * In 2008 wurden nur für wenige angeordnete Tötungen Entschädigungen nach dem Tiergesundheitsgesetz beantragt. **Anträge aus 2018 liegen noch nicht vor. 3. Wie viele Bienenvölker wurden im selben Zeitraum amtlich getötet ohne, dass AFB nachgewiesen wurde, sondern weil sie im Sperrbezirk waren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Bei der AFB-Bekämpfung werden nur solche Bienenvölker auf amtliche Anordnung getötet, bei denen der AFB-Erreger im Landeslabor nachgewiesen wurde. In der Regel handelt es sich dabei um klinisch befallene Bienenvölker, die durch die AFB-Infektion bereits stark geschwächt wurden. Bei noch nicht stark geschwächten infizierten Völkern wird zur Sanierung das offene Kunstschwarmverfahren angewandt. Bei diesem Verfahren wird das Bienenvolk in einen desinfizierten erregerfreien Bienenstock eingebracht und kann sich (unter amtlicher Kontrolle) wieder weiter entwickeln. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/775 3 4. Wie und in welcher Form wurden die betroffenen Imker entschädigt? Nach einer amtlich angeordneten Tötung aufgrund einer AFB-Infektion können betroffene Imker/innen einen Antrag auf Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz stellen. Der Amtstierarzt ermittelt dafür den gemeinen Wert des betroffenen Bienenvolkes unter Beachtung der im Tiergesundheitsgesetz festgesetzten Höchstwerte und reicht die Antragsunterlagen zusammen mit den Laborbefunden beim Land ein. Die Entschädigung wird aus Mitteln des Landes gezahlt. 5. Gibt es aktuell Überlegungen der Landesregierung den Umgang mit der AFB neu zu regeln? Aktuell gibt es seitens der Landesregierung keine Überlegungen, den Umgang mit der AFB neu zu regeln. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuche Amerikanische Faulbrut werden durch die Bienenseuchen-Verordnung des Bundes vorgegeben. Die dazu für Schleswig-Holstein erlassenen Ausführungshinweise zur Bienenseuchen-Verordnung wurden zuletzt 2016 überarbeitet und der Fokus dabei auf die AFB-Prävention, z. B. durch eine verpflichtende Untersuchung von Bienenvölkern vor einer Wanderung gelegt. Schon 2010 wurde in die Ausführungshinweise die Methode des offenen Kunstschwarmverfahrens für Schleswig-Holstein aufgenommen (siehe auch Frage 3). Darüber hinaus ist in Form der im Jahr 2014 einmalig gewährten Imkereiförderung mit Landesmitteln das AFB-Monitoring, die Anschaffung einer AFB-Sanierungsstraße und die Ausbildung von Bienensachverständigen zur Unterstützung der Bekämpfungsmaßnahmen beim Landesimkerverband bezuschusst worden. Im Rahmen des aktuellen EU-Förderprogramms zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen werden u.a. auch Beihilfen zur Bekämpfung von Bienenstockfeinden und – Krankheiten als förderfähig anerkannt. Hierunter fallen auch Aufwendungen im Umgang mit der Amerikanischen Faulbrut.