SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/782 19. Wahlperiode 2018-06-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Zukunft der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt - Planungen der Landesregierung Vorbemerkung der Fragestellerin Mit Schreiben vom 08.05.2018 hat die GMSH bei der Gemeinde Boostedt beantragt, das Einvernehmen zu einer unbefristeten Nutzung des Geländes der Rantzau- Kaserne als Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Geflüchtete zu erteilen. Zudem sollen laut dem Antrag die Voraussetzung für die Unterbringung von bis zu 1.200 Personen geschaffen werden. Derzeit ist nach Beschluss der Gemeindevertretung von 2015 das Einvernehmen für die Nutzung auf fünf Jahre befristet und auf 500 Personen begrenzt. In einer Pressemitteilung vom 25.05.2018 erklärte das Innenministerium dagegen, dass keine unbefristete Verlängerung der Nutzung geplant sei. 1. Warum ist entgegen der Aussage in der Pressemitteilung, nach der eine Verlängerung der Nutzung der EAE Boostedt bis 2024 geplant sei, laut Antrag der GMSH eine unbefristete Nutzung vorgesehen? Antwort: Die Landesregierung plant eine Nutzung der Aufnahmeeinrichtung in Boostedt bis zum 30.11.2024. So sieht es der zwischen dem Finanzministerium und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geschlossene Mietvertrag vor. Von der Frage des Rechts zum Besitz ist die Frage des Rechts zum Gebrauch der Liegenschaft und der dort befindlichen Gebäude zu trennen. Die erste Drucksache 19/782 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Frage wird mit dem Mietvertrag beantwortet. Zur Klärung der zweiten, baurechtlichen Frage hatte die GMSH im Auftrag der Landesregierung die Gemeinde Boostedt um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten , um das Gelände für die Unterbringung von Asylsuchenden über 2019 hinaus nutzen zu dürfen. Die dort gewählte Formulierung „unbefristet“ hatte rechtstechnische Gründe und keine Nutzungsverlängerung über das Jahr 2024 hinaus zur Folge. 2. Auf welcher Planungsgrundlage wurden die Rahmendaten für die weitere Nutzung der EAE festgelegt? Antwort: In Umsetzung des Koalitionsvertrags für die 19. Wahlperiode des Schleswig- Holsteinischen Landtags (siehe dort Seite 6: „Bis zur Aufstellung der Eckwerte 2018 ist eine Entscheidung über die Standortstruktur bei den Erstaufnahmeeinrichtungen unter Berücksichtigung von sozialverträglich und wirtschaftlich sinnvollen Aspekten zu treffen.“) hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration am 1. November 2017 eine Standortentscheidung getroffen , die den Weiterbetrieb der Aufnahmeeinrichtung Boostedt vorsah. Grundlage der nunmehr getroffenen Entscheidung, den Mietvertrag für Boostedt nicht vorzeitig zu kündigen und die Einrichtung bis Ende 2024 weiter zu nutzen, sind im Wesentlichen folgende Erwägungen: - Das Land hat zurzeit immer noch rund 2.500 Plätze in Aufnahmeeinrichtungen vorzuhalten, um bei einer Belegung von derzeit rund 1.800 Personen die zu erwartenden Schwankungen bei Zugang und Aufenthaltsdauer abfedern zu können. Es ist nicht absehbar, ob und wann sich dieser Bedarf ändern wird. - Nur die Aufnahmeeinrichtung Boostedt bietet ausreichend Unterbringungsplätze , um zusammen mit der Aufnahmeeinrichtung Neumünster diesen Bedarf bei Gewährleistung der in Schleswig-Holstein maßgeblichen Unterbringungsstandards decken zu können. - Boostedt ist neben dem im benachbarten Neumünster gelegenen Hauptsitz zweiter Behördensitz des Landesamts für Ausländerangelegenheiten. Ein Umzug an einen anderen Standort war aus personalwirtschaftlichen Gründen, im Hinblick auf eine effektive und effiziente Behördenorganisation und auch aus haushalterischen Gründen nicht angezeigt. - Die Verlängerung ist wirtschaftlich vertretbar. - Die Verlängerung ist das Ergebnis eines mehrmonatigen Abstimmungsprozesses unter Einbindung aller davon betroffenen Stellen und Behörden. Auch die Gemeinde Boostedt ist intensiv eingebunden worden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/782 3 3. Wurde der Antrag der GMSH an die Gemeinde Boostedt mittlerweile zurückgezogen oder geändert bzw. ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht und wie ist dies mit der Aussage in der Pressemitteilung vom 25.05.2018 zu vereinbaren ? Wenn der Antrag geändert wurde bzw. dies beabsichtigt ist: Welche Änderungen des Antrages wurden vorgenommen bzw. sind vorgesehen? Antwort: Ja. Mit Rücksicht auf bevorstehende Verhandlungen des Ministeriums für Inneres , ländliche Räume und Integration mit der Gemeinde Boostedt hat die GMSH den Antrag vom 08.05.2018 zurückgezogen und einen modifizierten Antrag mit befristeter Nutzung und reduzierter Unterkunftszahl angekündigt. Auf die Antwort zu Frage 1 wird im Übrigen verwiesen. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher konkret ergriffen, um den Beschluss des Landtages „Leistungen der Kommunen würdigen – Konversion der Rantzau-Kaserne in Boostedt unterstützen“ (Drs. 19/688) umzusetzen? Antwort: Der Gemeinde Boostedt wurden seit dem Beschluss zur Schließung der Rantzau -Kaserne folgende Unterstützungsangebote von Seiten der Landesregierung gemacht: Unterstützung der Konversionsmaßnahmen aus Mitteln der Städtebauförderung , welche durch die Gemeinde nicht angenommen wurde. Unterstützung der Gemeinde bei den notwendigen Planungen durch ein anteilig vom MWVATT gefördertes Konversionsmanagement. Die Verlängerung der Unterstützung durch ein Konversionsmanagement wurde von Seiten der Gemeinde abgelehnt. Im Zuge der Errichtung und des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung haben unter Federführung des Innenministeriums mehrere Gespräche mit der Gemeinde stattgefunden, um diese bei den anstehenden Maßnahmen für die Konversion zu unterstützen. Eine Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW; z. B. für Konzepte, aber auch Erschließungsmaßnahmen) ist nicht möglich, da Boostedt im Kreis Segeberg und damit außerhalb der GRW-Fördergebietskulisse liegt.