SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/783 19. Wahlperiode 22.06.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein 1. Welche Voraussetzungen müssen für eine von Hebammen geleitete Einrichtung für ambulante Geburten vorliegen, um eine Genehmigung zu erhalten? Antwort: Die Genehmigung von Geburtshäusern (von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitete Einrichtungen) liegt nicht in der Zuständigkeit der Krankenhaus -Planungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Zuständig ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der gemäß § 134a SGB V mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen auf Bundesebene Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe schließt. Von der von Hebammen geleiteten Einrichtung muss ein Antrag auf Neuaufnahme beim GKV-Spitzenverband gestellt werden. Der GKV-Spitzenverband prüft dann, ob alle Anforderungen erfüllt sind und erteilt ggf. die Genehmigung. Ansprechpartner vor Ort sind hierfür die Landesverbände der Krankenkassen. An ein Geburtshaus werden insbesondere qualitativ konkrete Anforderungen gestellt , die sich aus der Qualitätsvereinbarung zum Vertrag gemäß § 134a SGB V ergeben . Gemäß der Qualitätsvereinbarung muss der Träger des Geburtshauses z.B. gewährleisten, dass auch in Zeiten von Urlaub, Fortbildung, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit eine Hebamme als Stellvertretung der leitenden Hebamme zur Verfügung steht. 2. Welche Genehmigungen benötigt eine von Hebammen geleitete Einrichtung für ambulante Entbindungen, um Geburten durchzuführen? Drucksache 19/783 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Antwort: siehe Antwort zu Frage 1. 3. Liegen der Landesregierung Konzepte oder Anträge für eine Genehmigung für von Hebammen geleitete Einrichtungen vor? Wenn ja, welche? Antwort: siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wann und wie soll, laut Koalitionsvertrag, die Bedarfserhebung in der Geburtshilfe erfolgen? Antwort: Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Auftrag für eine Bedarfserhebung in der Geburtshilfe wurde durch den Beschluss des Landtages „Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein“ (Drs. 19/513) erweitert. Eine solche umfangreiche Erhebung erfordert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Gleichzeitig sind die Formulierungen der Fragestellungen für solch ein Gutachten von zentraler Bedeutung. Daher wird die Landesregierung auf die Ergebnisse der laufenden Analyse der Gesundheitsversorgung des Kreises Ostholstein, die bis August 2018 vorliegen soll, aufbauen und die Ergebnisse, sowie die gewonnenen Erfahrungen aus der Gutachtenvergabe, in die geplante Bedarfserhebung entsprechend des Landtagsbeschlusses einfließen lassen. Darüber hinaus unterstützt Schleswig-Holstein einen Antrag der Gesundheitsministerkonferenz , mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, eine bundesweite Analyse der geburtshilflichen Versorgungssituation durchzuführen. 5. Wann und wie soll, laut Koalitionsvertrag, die Erstellung eines landesweit gültigen Geburtshilfekonzeptes erfolgen? Antwort: Zunächst müssen die Ergebnisse der Bedarfserhebung abgewartet werden. Siehe hierzu Antwort zu Frage 4. 6. Welche Maßnahmen werden aktuell aus den Berichten und Konzepten (unter anderem OptiMedis-Gutachten) der letzten Legislaturperiode in der Geburtshilfe umgesetzt ? Antwort: Folgende Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung bzw. wurden bereits eingeleitet: - Sicherung des Hebammenrufs auf den Inseln Sylt und Föhr: Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Land, Kreis, Gemeinden und Kostenträger. - Etablierung einer Stelle „Koordinierung der Geburtshilfe in Nordfriesland“ beim Kreis Nordfriesland. Finanzierung von 50% der Personalkosten durch das Land. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/783 - Ausbau der Kapazitäten für eine vorgeburtliche Unterbringung („Boarding“) in Husum und Flensburg. - Schaffung zusätzlicher Kreißsaalkapazitäten in Flensburg, Husum, Kiel und Unterstützung des Umbaus der Wöchnerinnenstation in Lübeck (Marienkrankenhaus). - Ausbau der Möglichkeiten zur speziellen Schulung der Rettungsdienstkräfte: Anschaffung eines Geburtssimulators und eines Neugeborenensimulators. Die Übergabe erfolgte am 03.03.17 an das Institut für Rettungs- und Notfallmedizin (IRuN) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH). - Realitätsnahe Schulungen des Rettungsdienstes in den Kreisen mit Hilfe des neuen Rettungsdienstsimulators auf Anforderung der Kreise. - Ausbau der Hebammen-Ausbildungskapazitäten durch die Einführung einer akademischen Ausbildung (insgesamt Schaffung von 20 zusätzlichen Plätzen auf dann 35 Plätze). - Aufnahme eines Baby-Notarztwagens in das Rettungsdienstgesetz. 7. Wie viele Ausbildungsplätze und Studienplätze gibt es für die Hebammenausbildung in Schleswig-Holstein? Wie viele sind davon belegt? Antwort: Wir haben in Schleswig-Holstein 15 Ausbildungsplätze an der Hebammenschule des UKSH in Kiel und seit Oktober 2017 20 Studienplätze im Rahmen eines Modellstudienganges an der Universität zu Lübeck. Belegungen: Ausbildungsjahrgang 2015 bis 2018: 15 Plätze belegt, Ausbildungsjahrgang 2016 bis 2019: 13 Plätze belegt, Ausbildungsjahrgang 2017 bis 2020: 14 Plätze belegt, Ausbildungsjahrgang 2018 bis 2021: 15 Plätze belegt und Studienbeginn Oktober 2017: 20 Studienplätze belegt. 8. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Hebammenausbildung und für den Hebammenstudiengang in den nächsten Jahren? Antwort: Die Hebammenausbildung ist bundesgesetzlich geregelt. Aufgrund einer EU- Vorgabe muss das Hebammengesetz bis 2020 novelliert werden. Die EU-Vorgabe schreibt dabei eine 12-jährige allgemeine Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die künftige Hebammenausbildung vor. Bislang ist noch nicht bekannt, wie die Bundesregelungen ab 2020 konkret aussehen werden. Da die europäischen Vorgaben auf eine Akademisierung des Berufsbildes hindeuten, werden derzeit Gespräche darüber geführt, wie die Ausbildungsplätze der Berufsfachschule in Studienplätze umgewandelt werden können. Diese sollen sich nach den derzeitigen Überlegungen am derzeitigen Modellstudiengang Hebammenwissenschaft orientieren, der seit Wintersemester 2017 an der Universität zu Lübeck angeboten wird. 3