SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/801 19. Wahlperiode 2018-06-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Poersch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung Projekt „Jugendsozialarbeit an Schulen“ Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Programm zur Extremismusprävention bei jugendlichen Migrantinnen und Migranten unter dem Titel „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (jmd@school) aufgelegt. Vorbemerkung der Landesregierung: Im November 2017 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms - zunächst für 2018 - ein Vorhaben zum Ausbau der schulbezogenen Jugendsozialarbeit durch die Jugendmigrationsdienste in Kooperation mit Trägern der Extremismusprävention und Verbänden der politischen Bildung konzipiert. Am 06.12.2017 fand dazu ein Gespräch von Vertretern des Innenministeriums, des Sozialministeriums und des Bildungsministeriums mit Trägern (Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, Deutscher Caritasverband e.V., Christliches Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) und Arbeiterwohlfahrt (AWO)) statt. Ende März 2018 hat das Bundesministerium über aktualisierte Handlungsleitlinien für das Vorhaben informiert, aus denen eine Akzentverschiebung des Programms erkennbar wird. Drucksache 19/801 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Wie viele Personalstellen sieht oder sah dieses Projekt insgesamt vor, und wie viele davon können für Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden? Antwort: Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde der Kinder- und Jugendplan für diese Aufgabe 2018 um rund 20 Mio. Euro verstärkt, aus denen Personal- und Sachkosten in den Ländern finanziert werden sollen. In Schleswig-Holstein können Mittel für zwei Vollzeitstellen für Sozialarbeiterinnen /-arbeiter oder Sozialpädagoginnen/-pädagogen plus je 20 T€ für Aktivitäten in diesem Zusammenhang in Anspruch genommen werden. 2. Welche Träger bzw. Schulen in Schleswig-Holstein haben oder hatten ihr Interesse an einer Teilnahme an diesem Präventionsprojekt bekundet? Antwort: An einem ersten Gespräch zu dem geplanten Programm im Dezember 2017 nahmen die Diakonie, die Caritas, CJD und AWO teil. 3. Nimmt das Land diese Stellen bereits in Anspruch? - Wenn nicht, warum nicht? - Beabsichtigt die Landesregierung, künftig Ressourcen aus diesem Programm in Anspruch zu nehmen? - Sind die Mittel zwischenzeitlich auf andere Bundesländer verteilt worden? Antwort: Nach der Akzentverschiebung des Programms hat sich das Land beteiligt. Es ist zu erwarten, dass die zur Verfügung stehenden Stellen zeitnah besetzt und die Mittel für Aktivitäten in Anspruch genommen werden. Die Landesregierung hat keine Kenntnis davon, wie sich die Verteilung und Bewilligung der Mittel durch das Bundesministerium im Einzelnen darstellt. 4. Sollten noch Mittel für Schleswig-Holstein akquiriert werden können: Nach welchen Kriterien werden sie eingesetzt? Wie werden die Träger eingebunden? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ #N!# 3 Welche Rolle spielen Kriterien wie ländliche Region, städtische Region, Norden, Mitte, Süden, Gemeinschaftsschulen, berufliche Schulen? Antwort: Die Entscheidung über die Standortauswahl liegt beim Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend als Zuwendungsgeber, wobei Vorschläge der Länder und die trägergruppenspezifische Verteilung berücksichtigt werden sollen. Die Vorschläge des Landes erfolgten insbesondere aufgrund der Kriterien „Standorte mit einem besonders hohen Anteil von Jugendlichen mit Deutsch als Zweitsprache“ und „bestehenden Kooperationsstrukturen zwischen Jugendmigrationsdiensten und Schulen“.