SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/802 19. Wahlperiode 18-07-02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Elbmarschstern Vorbemerkung der Fragestellerin: Zur Verbesserung der Infrastruktur zwischen den Landkreisen Herzogtum Lauenburg , Harburg, Lüneburg und dem Hamburger Stadtteil Bergedorf wurde drei Jahre lang intensiv an einem Busstreckennetz geplant, das Geesthacht, Lauenburg, Lüneburg , Winsen/Luhe und Bergedorf miteinander verbunden hätte. Dieses sogenannte Projekt „Elbmarschstern“ sollte Vorbildcharakter für die gesamte Metropolregion haben und wäre richtungsweisend auch zur Bewältigung des zunehmenden Individualverkehrs auf der Elbbrücke bei Geesthacht geworden. Aktuell ist es eingestellt, weil sich der Landkreis Lüneburg überraschend aus der Finanzierung zurückgezogen hat. 1. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass der Landkreis Lüneburg aus der Planung aussteigen wird? 2. Was hat die Landesregierung im Vorwege getan, um das Projekt positiv zum Abschluss zu bringen? 3. Gab/gibt es in der Sache Vermittlungsersuchen seitens des Landkreises Herzogtum Lauenburg? Wenn ja, was war das Ergebnis der Gespräche? 4. Gab/gibt es Gespräche mit den Landesregierungen von Niedersachsen und Hamburg um das sogenannte Projekt „Elbmarschstern“ doch noch umzusetzen ? Drucksache 19/802 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 5. Was gedenkt die Landesregierung auf politischer Ebene neben dem Projekt „Elbmarschstern“ zu tun, um den länderübergreifenden ÖPNV in der Region Herzogtum Lauenburg/Hamburg/Niedersachsen voranzubringen? Antwort zu den Fragen 1 bis 4: Der Landesregierung ist das Projekt „Elbmarschstern“ bisher nicht bekannt. Der straßengebundene ÖPNV in diesem Bereich liegt in der Zuständigkeit des Kreises Herzogtum-Lauenburg, sowohl was die Planung, als auch die Durchführung anbelangt. Der Kreis hat sich bisher nicht an die Landesregierung mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Die Landesregierung steht selbstverständlich jederzeit für Vermittlungen gerne zur Verfügung, wenn der Kreis dies wünscht. Antwort zu Frage 5: S.o., für den straßengebundenen ÖPNV ist der Kreis zuständig. Das Land unterstützt den Kreis Herzogtum-Lauenburg dabei mit jährlichen Zuwendungen aus der Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs . Im Jahr 2017 waren dies mehr als 4 Mio. €. In eigener Zuständigkeit betreibt das Land die Regionalexpress Bahn-Linie 83 von Kiel nach Lüneburg. Diese fährt generell in der Zeit von 5:44 Uhr bis 20:44 Uhr ab Kiel im Stundentakt, mit Halten in Ratzeburg, Mölln, Büchen und Lauenburg.