SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/803 19. Wahlperiode 2018-06-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Theaterfinanzierung Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Lübecker Nachrichten vom 17. Mai 2018 hat der Ministerpräsident „bei Matjes und Bratkartoffeln“ den „langjährigen Erfahrungsschatz“ des ehemaligen Lübecker Bürgermeisters Bernd Saxe „zur Finanzierung des Lübecker Theaters angezapft“. Vor dem Hintergrund der Forderungen aus verschiedenen Wahlprogrammen nach einer Theaterförderung, die „dynamisch direkt an die tariflichen Steigerungen der Personalkosten gebunden ist“ (SPD) bzw. „den auf die Personalkosten entfallenden Anteil der Landesförderung jeweils um das Ergebnis der Tarifverhandlungen anpassen “ soll (CDU), frage ich die Landesregierung. 1. Mit welchen Mehrbelastungen für das Schleswig-Holsteinische Landestheater und die Theater in Kiel und Lübeck rechnet die Landesregierung durch die Ergebnisse der jüngsten Tarifverhandlungen? Drucksache 19/803 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Die verabschiedeten Wirtschaftspläne der Theater für die Spielzeiten 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein noch nicht vor. Nach Angaben der Theater entwickeln sich die Personalkosten aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen (TVöD) für die Jahre 2018, 2019 und 2020 wie folgt: Personalkostenentwicklung der Theater in T€, bezogen auf Kalenderjahre Theater 2017 IST* Plan 2018 Mehrbedarf neu 2018 ggü. 2017 Plan 2019 Mehrbedarf neu 2019 ggü. 2018 Plan 2020 Mehrbedarf 2019 zu 2020 Mehrbedarf insges. zu 2017 Kiel* 25.014 25.862 848 26.829 967 27.808 979 2.794 Lübeck 16.277 16.928 651 17.605 677 18.309 704 2.032 Landestheater * 399 827 1.075 2.301 * Das Theater Kiel und das Landestheater haben ein abweichendes Wirtschaftsjahr (August bis Juli), die Werte sind auf Jahreswerte umgerechnet. 2017 ist daher vorläufig, da das Wirtschaftsjahr 2017/18 noch nicht abgeschlossen ist. Dem Landestheater war es in der Kürze der Zeit nicht möglich, die exakten Gesamtpersonalkosten bezogen auf ein Jahr zu ermitteln. 2. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, dass die Ergebnisse der jüngsten Tarifverhandlungen für das Schleswig-Holsteinische Landestheater und die Theater in Kiel und Lübeck durch eine verstärkte Landesförderung ausgeglichen werden sollten? Antwort: Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) bekennen sich die regierungstragenden Parteien zur Bedeutung der drei öffentlichen Theater und halten fest: „Wir werden an der Dynamisierung der Mittel für die Theaterförderung festhalten.“ Die Dynamisierung des im kommunalen Finanzausgleich verankerten Vorwegabzugs in Höhe von 1,5 Prozent für die Landeshauptstadt Kiel, die Hansestadt Lübeck und die Gemeinden und Kreise, die an der Schleswig-Holsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester GmbH beteiligt sind, war zu diesem Zeitpunkt nur bis einschließlich 2018 festgeschrieben. Entsprechend Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/803 3 der Aussage im Koalitionsvertrag hatte die Landesregierung im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2018, Artikel 2 „Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“, Nr. 3 Buchstabe a), vorgeschlagen, die Zuweisungen für Theater und Orchester nach § 14 des Finanzausgleichsgesetzes um weiterhin jährlich 1,5 Prozent für die Jahre 2019 bis 2022 zu erhöhen. Der Landtag hat das Haushaltsbegleitgesetz 2018 am 21. Februar 2018 beschlossen (GVOBl. Schl.-H. S. 58). Die Landesregierung erfüllt damit die Aussage im Koalitionsvertrag. Zuvor wurde die Verlängerung der Dynamisierung der Theaterzuweisungen in der Sitzung des Beirats für den Kommunalen Finanzausgleich am 20.12.2017 erörtert. Des Weiteren wurde den kommunalen Theaterträgern auf dem Wege einer schriftlichen Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2018 die Möglichkeit geboten, sich zur Fortsetzung der Dynamisierung zu äußern. Diese Möglichkeit wurde von keinem der Träger genutzt, so dass davon auszugehen war, dass diese mit der Höhe der Dynamisierung einverstanden waren. Zudem sind alle drei Theater kommunale Theater, für deren Finanzierung vorrangig die kommunalen Träger zuständig sind. Die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich stellen lediglich eine Ergänzung dar. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten zur Aufnahme einer eigenständigen Förderung der Theater durch das Land neben der Regelung im kommunalen Finanzausgleich? Antwort: Das Modell einer Bezuschussung der kommunalen Träger der öffentlichen Mehrspartentheater Kiel, Lübeck und des schleswig-holsteinischen Landestheaters über den kommunalen Finanzausgleich hat sich bewährt. So profitieren auch die Einwohnerinnen und Einwohner, deren Wohnsitzgemeinden nicht Träger dieser Theater sind, von den Angeboten der vorgenannten Theater. Zudem wird über diese gesetzlich verankerte Finanzierung den Kommunen und ihren Theatern mittelfristige Planungssicherheit gewährt. 4. Wie steht die Landesregierung zu der Auffassung, dass die Regelungen zu Mittelverteilung und Mittelaufwuchs momentan das Lübecker Theater benachteiligen und dass deshalb eine neue Regelung gefunden werden sollte, die keines der drei Theater schlechter stellt als bisher? Drucksache 19/803 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Antwort: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein teilt diese Ansicht nicht und hat diesen Sachverhalt zuletzt in einem Gespräch am 28.05.2018 im Theater Lübeck gegenüber der Kultursenatorin der Hansestadt Lübeck und dem Theaterdirektor ausführlich dargelegt. In diesem Gespräch wurde als Ergebnis festgehalten, dass für die Theater insgesamt eine Verbesserung wünschenswert wäre. Von Seiten des Lübecker Theaters und der Hansestadt wurde ein parlamentarischer Abend der öffentlichen Theater angeregt, bei dem diese auch über Finanzierungsprobleme im laufenden Betrieb und notwendige Investitionen informieren könnten. 5. Erwägt die Landesregierung eine Beteiligung des Landes an den kommunalen Theatergesellschaften? Falls nein, warum nicht? Antwort: Siehe hierzu Antwort zu Frage 3. 6. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Landesregierung aus den Gesprächen des Ministerpräsidenten bzw. weiterer Regierungsmitglieder zur Theaterfinanzierung ? Antwort: Die Landesregierung bleibt mit den Beteiligten weiter im Gespräch.