SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/804 19. Wahlperiode 2018-07-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Planstellenzuweisung für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien Vorbemerkung des Fragestellers: Die Planstellenzuweisungen für die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien sollen vergleichbar und transparent dargestellt werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Es lassen sich nur solche Zuweisungstatbestände darstellen, die direkt von der Zahl Schülerinnen und Schüler abhängen, weil die Fragestellung keine weiteren Annahmen enthält. Die tatsächliche Zuweisung von Planstellen für Schulen berücksichtigt dagegen weitere Tatbestände, die von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten vor Ort abhängen (z.B. Zahl der Lehrkräfte mit Schwerbehinderung, Zahl der Lehrkräfte mit Altersermäßigung, Mitarbeit von Lehrkräften in Kommissionen, Projekten und in der Lehrerausbildung, besondere Schwerpunkte, wie etwa Begabungsförderung, Enrichment , usw.). Insofern kann zu den vom Fragesteller vorgegebenen hypothetischen Schulen keine vollständige Planstellenzuweisung erfolgen. Grundlage für die Berechnung sind die in den Planstellenzuweisungsverfahren festgesetzten Zuweisungsfaktoren pro Schüler bzw. Schülerin für das Schuljahr 2018/19. Im Planstellenzuweisungsverfahren wird eine durchschnittliche Lerngruppengröße Drucksache 19/804 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 von 25 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I und - anders als vom Fragesteller vorgegeben - von 22,5 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe II vorausgesetzt. Die Planstellenzuweisung einer Schule erfolgt schülerzahlbezogen. 1. Wie viele Stellen/Stunden bekommt eine hypothetische Gemeinschaftsschule mit Oberstufe im kommenden Schuljahr zugewiesen, die vierzügig von Klasse 5 - 13 jeweils 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, also insgesamt 900 Schülerinnen und Schüler beschult? Bitte aufschlüsseln nach Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Antwort: Unter den vom Fragesteller vorgegebenen Annahmen (u.a. Lerngruppengröße von 25 in der Sekundarstufe II) würden sich die Zuweisungen laut Anlage ergeben. 2. Wie viele Stellen/Stunden bekommt ein hypothetisches G9-Gymnasium im kommenden Schuljahr zugewiesen, das vierzügig von Klasse 5 - 13 jeweils 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, also insgesamt 900 Schülerinnen und Schüler beschult? Bitte aufschlüsseln nach Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung. 3. Wofür werden diese Stunden jeweils zugewiesen? (Bitte aufschlüsseln beispielsweise nach Kontingentstundentafel, Leitungszeiten, Differenzierungsstunden , Intensivierungsstunden, Wahlunterricht, Personalräte, offener Ganztag, etc.). Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung. 4. Würden zusätzliche Ressourcen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf für beide Schulen in gleichem Umfang zur Verfügung gestellt werden ? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/804 3 Antwort: Grundsätzlich erfolgen Planstellenzuweisungen für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf (sog. I-Kinder) an beiden Schularten nach den gleichen Regelungen. Bei der Planstellenzuweisung werden Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf doppelt angerechnet . Dadurch erhält eine Schule beispielsweise für eine Klasse mit 20 Kindern (darunter fünf I-Kinder) dieselbe Planstellenzuweisung wie für eine Klasse mit 25 Kindern ohne I-Kinder. Für Kinder mit Autismus können auf Antrag und nach Erstellung eines Gutachtens durch die Stelle BIS-Autismus des IQSH zusätzliche Stunden zur Betreuung zugewiesen werden. Zusätzlich werden die Schulen durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik unterstützt. Diese Stunden werden durch die Förderzentren bereitgestellt. Die dargestellten Regelungen gelten sowohl für Gymnasien als auch für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Gymnasien, die erstmals Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die zieldifferent beschult werden, werden in der Aufbauphase Planstellenanteile zur Erstellung eines Konzeptes und zur zieldifferenten Förderungen von I-Kindern zugewiesen. 5. Für den Fall, dass im kommenden Schuljahr noch keine 100-prozentige Unterrichtsversorgung möglich ist, wird jeweils auch um den Vergleich von rechnerischen 100 % und tatsächlicher Versorgung gebeten. Antwort: Mit den oben ausgewiesenen Werten der hypothetischen Modellschulen ist eine 100- prozentige Unterrichtsversorgung möglich. 6. Welchen Anteil hätten die Schulen an den vorgesehenen Vertretungsfondsmitteln ? Antwort: Der Vertretungsfonds umfasst jährlich 12,1 Millionen Euro. Für die Schularten wird für das jeweilige Haushaltsjahr ein Budget im Vertretungsfonds festgelegt. Grundlage der Aufteilung sind die Prozentanteile von Planstellen/Stellen der jeweiligen Schulart. Drucksache 19/804 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Budgets für einzelne Schulen gibt es nicht, da im Voraus nicht absehbar ist, in welchem Umfang an einer Schule Vertretungsbedarf entsteht, der den Einsatz von Vertretungsfondsmitteln nach sich zieht. Die Vertretungsmittel werden den Schulen bei Bedarf durch das MBWK zugewiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/804 5 Anlage 1) Bei der Umrechnung von Stunden in Stellen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Unterrichtsverpflichtung an Gemeinschaftsschulen 27 und an Gymnasien 25,5 Unterrichtsstunden beträgt . Daraus ergeben sich z.B. trotz gleicher Stundenzuweisung leichte Unterschiede in der Planstellenzuweisung (siehe zum Beispiel Leitungszeit), ohne dass dadurch eine Schulart besser oder schlechter gestellt ist. Für Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen beträgt die regelmäßige wöchentliche Pflichtstundenzahl 27 Stunden. Bei Einsatz in der Oberstufe in einem Kernfach oder profilgebenden Fach oder zwei profilergänzenden Fächern der Schule oder mit mindestens fünf Wochenstunden ermäßigt sich die regelmäßige Pflichtstundenzahl um 1,5 Wochenstunden. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Ermäßigung in Anhängigkeit von der gewählten Wochenstundenzahl. Für die konkrete Schule hängt die Gesamtzahl der Ermäßigungsstunden für den Oberstufeneinsatz davon ab, wie viele der in der Oberstufe eingesetzten Lehrkräfte die genannten Bedingungen erfüllen . Entsprechend kann trotz vergleichbarer Schülerzahlen die Zahl der Ermäßigungsstunden in den einzelnen Schulen unterschiedlich sein. 2) Differenzierungsstunden gibt es nur an Gemeinschaftsschulen. 3) Intensivierungsstunden gibt es nur an G8-Gymnasien. 4) Die Zahl der Personalratsmitglieder und damit der Ausgleichsstunden hängt von der Zahl der beschäftigten Lehrkräfte ab, die je nach Anteil der Teilzeitkräfte im Kollegium variieren kann. Aufgrund von Erfahrungswerten wird davon ausgegangen, dass bei der zugewiesenen Planstellenzahl die Zahl der Beschäftigten zwischen 51 und 70 liegt. 5) Gemäß der Anfrage des Fragestellers (siehe Frage 3) wird hier zugrunde gelegt, dass die hypothetische Schule als eine offene Ganztagsschule anerkannt wurde. Gleichwohl sei darauf hingewiesen , dass es auch gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen gibt sowie Schulen, die kein Ganztagsangebot vorhalten. Tatbestand GemSmO in Stunden GemSmO in Stellen 1) G9-Gym. in Stunden G9-Gym. in Stellen 1) Kontingentstundentafel Sek. I 729 27,0 695 27,24 Kontingentstundentafel Sek. II 431 15,96 431 16,92 Leitungszeit 44,5 1,65 44,5 1,75 Differenzierungsstunden 2) 120,0 4,44 0 0 Intensivierungsstunden 3) 0 0 0 0 Differenzierung im Wahlpflichtund im Fremdsprachenangebot 25 0,92 25,5 1 Personalräte 4) 1,5 0,055 1,5 0,059 Offener Ganztag 5) 2 0,074 2 0,078