SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/837 19. Wahlperiode 2018-07-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Auenprogramm Im Oktober 2016 präsentierte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ein Programm zur Renaturierung der schleswigholsteinischen Auenlandschaft, kurz Auenprogramm. Ausgewiesenes Ziel des Programms ist es, bis zum Jahr 2027 an mindestens fünf Prozent der Streckenlänge von Vorranggewässern oder Natura-2000-Fließgewässern Auen zu renaturieren oder den Renaturierungsprozess planerisch auf den Weg zu bringen. Zur Realisierung sollen auf freiwilliger Basis und in lokaler Trägerschaft Projekte zur Renaturierung von Auen identifiziert, geplant und umgesetzt werden. Die Umsetzungsphase sollte im Juli 2017 beginnen. 1. Wie schreitet das Programm zur Renaturierung der heimischen Auenlandschaft voran? Seit der Veröffentlichung des Auenprogramms im Oktober 2016 erfolgt dessen Umsetzung durch den Arbeitskreis Auenprogramm. Der Arbeitskreis Auenprogramm hat zur Unterstützung der Projektumsetzung Leitfäden zu den fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen erstellt. Diese Leitfäden wurden auf dem Internetportal der Landesregierung veröffentlicht (siehe www.schleswigholstein .de\auenprogramm). Weiter hat die Landesregierung im Juli 2017 im Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume ein Seminar angeboten, um interessierten Akteuren Wege und Möglichkeiten der Umsetzung von Auenprojekten aufzuzeigen. Drucksache 19/837 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die Bewerbung von Projekten erfolgt fortlaufend unter anderem über die Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebietsverbände zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). 2. Sind bereits konkrete Projekte identifiziert worden? Falls ja, welche? 3. Sind bereits erste Projekte in die Planungs- oder Umsetzungsphase eingetreten? Falls ja, welche? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Vom Arbeitskreis Auenprogramm wurde eine Liste erarbeitet, die anhand fachlicher Kriterien für Auenentwicklung potenziell besonders geeignete Gewässerabschnitte identifiziert. Derzeit erfolgt eine Überprüfung und Konkretisierung dieser Gebietsvorschläge. Das erste Auenprojekt wird an der Schwartau durchgeführt. Für das Gebiet läuft aktuell ein Planfeststellungverfahren. Zudem gibt es erste Vorstellungen zur Umsetzung an der Schwentine. 4. Findet in bereits vorhandenen naturnahen Auenlandschaften in Schleswig- Holstein eine Beweidung statt? In einigen Gebieten, in denen naturschutzfachliche Zielvorgaben verfolgt werden und die einen „naturnahen Auenlandschaftscharakter“ haben – wie in Teilen der Eider-Treene-Sorge-Niederung, an der Mittleren Stör / der Bünzau bzw. dem Eidertal – findet eine Beweidung statt. Eine solche gewässernahe bzw. -einbindende Beweidung erfolgt in der Regel in extensiver Weise.