SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/838 19. Wahlperiode 2018-07-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Umsetzung des Investitionsprogramms für Feuerwehrgerätehäuser Vorbemerkung: Im Rahmen des „Kommunalgipfels” zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden wurde am 11. Januar 2018 vereinbart, in den Jahren 2019 und 2020 ein Sonderprogramm „Feuerwehrgerätehäuser” in Höhe von 4 Mio. Euro (2019) bzw. 2 Mio. Euro (2020) aufzulegen. Die Richtlinie wurde am 18. Juni 2018 im Amtsblatt veröffentlicht. 1. Wurde die Richtlinie im Vorfeld mit dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Landesfeuerwehrverband wurde im Vorfeld über das Programm „Feuerwehrhäuser “ informiert und gebeten, Informationen darüber an die Kreis- und Stadtwehrführer weiterzuleiten. 2. Wurde eine Bedarfsanalyse für Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser in Schleswig-Holstein durchgeführt? Wenn ja, was sind deren Ergebnisse? Antwort: Über die Bedarfserklärung der Kommunalen Landesverbände hinaus wurde keine eigene Bedarfsanalyse durchgeführt. Drucksache 19/838 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Welche Feuerwehren bzw. Gemeinden haben bisher welchen Bedarf an Investitionsmitteln für welche einzelnen Maßnahmen gemeldet? Antwort: Im Vorwege der Veröffentlichung der Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern in Schleswig-Holstein im Amtsblatt Schleswig-Holstein (Nr. 25, S. 529) haben einige Gemeinden formlos Interessenbekundungen eingereicht. Diese sind weder für eine Bedarfsanalyse landesweit belastbar, noch sind diese tabellarisch aufgearbeitet worden . 4. Sind die eingeplanten Mittel nach Auffassung der Landesregierung ausreichend, um den Bedarf zu decken? Falls nein, plant die Landesregierung eine weitere Aufstockung des Programms bzw. eine Fortführung über 2020 hinaus? Antwort: Dies lässt sich erst nach Ende der in den Richtlinien vorgegebenen Antragsfristen für 2019 und 2020 beantworten.