SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/840 19. Wahlperiode 2018-07-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies und Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Umsetzung des Investitionsprogramms für regional und überregional bedeutende Sportstätten Vorbemerkung Mit dem 2. Nachtragshaushalt 2017 wurden vom Landtag insgesamt 15 Mio. Euro für die Förderung regional und überregional bedeutender Sportstätten zur Verfügung gestellt. Hiervon waren 7 Mio. Euro für die Förderung des Holstein-Stadions und 8 Mio. Euro für kommunale bzw. vereinseigene Sportstätten vorgesehen. 1. In welcher Höhe wurden die Mittel für welche Maßnahmen bisher verausgabt bzw. eingeplant? Antwort: Bis zu 7 Mio. € sind für die Förderung des Holstein-Stadions (Erneuerung der Osttribüne ) eingeplant. Für den Bereich Handball-Spielsportstätten der 1. und 2. Bundesliga stehen Mittel in Höhe von bis zu 4 Mio. € (Ertüchtigung der Flens-Arena in Flensburg und die Sanierung der Lübecker Hansehalle), für den Bereich BSP (Bundesstützpunkte) und LLZ (Landesleistungszentren) von bis zu 2 Mio. € (geplant für den Umbau des Uwe- Seeler- Fußballparks in Malente, Schaffung eines Trainings- und Gesundheitszentrums im Lübecker Buniamshof, Erneuerung einer Steganlage der Lübecker Rudergesellschaft von 1885, Ertüchtigung einer vorhandenen 3-Feld-Sporthalle in Itzehoe/Basketball) und für den Bereich der Eishockey-Spielsportstätten von bis zu 2 Mio. € (Ertüchtigung des Eissportzentrums Timmendorfer Strand) zur Verfügung. Es ist geplant, die vorhandenen Mittel entsprechend einzusetzen. Drucksache 19/840 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Liegen weitere, nicht berücksichtigte Anträge auf Förderung vor? Wenn ja, welche und warum wurden diese nicht berücksichtigt? Antwort: Aus dem Segment der Bundesstützpunkte und Landesleistungszentren sind die Anträge der Stadt Bredstedt, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV) und des VfB Lübeck abgelehnt worden. Der Antrag der Stadt Bredstedt betrifft keine Sportstätte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung, der LSV ist gemäß der Richtlinie gar nicht antragsberechtigt. Beim Antrag des VfB Lübeck handelt es sich nicht um ein Landesleistungszentrum. Für die förderfähige Maßnahme der Stadt Ratzeburg (Bundesstützpunkt Rudern) sollen andere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, nachdem die Stadt Ratzeburg 2019 den endgültigen Antrag für das Jahr 2020 gestellt hat und eine Beteiligung des Bundes geklärt wurde. 3. In wie weit wurden in diesem Zusammenhang Aspekte des Gender Budgeting bei der Förderung des Sports berücksichtigt? Antwort: Gemäß Ziffer 1.4 der Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung sind die Fördermittel mit dem Ziel einer Gleichbehandlung aller Menschen – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft , von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen – einzusetzen. Mit der Antragstellung erklärt der Antragsteller u.a., dass er die Richtlinie als verbindlich anerkennt. Die Richtlinie wird auch zum Gegenstand der Zuwendungsbescheide gemacht werden.