SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/842 19. Wahlperiode 2018-08-16 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Bedingungen am Schlachthof Kellinghusen Am 20.03.2015 hat Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in einer Presseerklärung zur Übernahme der Schlacht- und Zerlegebetriebe Thomsen in Kellinghusen und Bad Bramstedt durch die Unternehmensgruppe Tönnies gesagt: „Selbstverständlich müssen in Schlachthöfen alle Tierschutz- und Hygienestandards sowie Sozialstandards und Mindestlöhne eingehalten werden. Darin waren Herr Tönnies und ich uns in einem gemeinsamen Gespräch einig. Das Ministerium wird den Prozess intensiv und sorgfältig begleiten.“ Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem Regierungswechsel 2017 haben sich die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung verändert. Für den Bereich Lebensmittelhygiene ist das MJEVG, für den Bereich Tierschutz und immissionsschutzrechtliche Belange ist das MELUND verantwortlich. 1. Wie hat das Ministerium die Übernahme, die Betriebsentwicklung und die Betriebsabläufe begleitet? Die Landesregierung hat im Frühjahr 2015 die Übernahme in direkten Gesprächen mit Stadt, Kreis und der Firma Tönnies begleitet. Dabei nahm das damalige MELUR eine moderierende Rolle ein. Am 15.4.2015 moderierte Minister Habeck eine Veranstaltung anlässlich der Übernahme des Schlachthofes durch die Firma Tönnies in Kellinghusen. Die meisten Überwachungszuständigkeiten obligen dem Kreis Steinburg. Auch für die Begleitung der Übernahme, der Betriebsentwicklung und der Be- Drucksache 19/842 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 triebsabläufe des Schlachtbetriebes in Kellinghusen war im Bereich der Lebensmittelhygiene und Tierschutz der Kreis Steinburg zuständig, für verkehrliche und arbeitsrechtliche Fragen das Wirtschaftsministerium. Im Zuge der Übernahme fanden umfangreiche Um- und Ausbaumaßnahmen auf dem Schlachthof statt. Im Genehmigungsverfahren nach Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden als zuständige Fachbehörden unter anderem das Veterinäramt des Kreises Steinburg und die Arbeitsschutzbehörde (STAUK) beteiligt, aufgeführte Nebenbestimmungen wurden in den Bescheid des LLUR Itzehoe (Az. G10/2016/042 vom 29.03.2017) übernommen . Eine gemeinsame Abnahmeüberprüfung mit den Fachbehörden wurde am 13.07.2017 durchgeführt. Die Überwachung erfolgt seitdem in eigener Zuständigkeit. Das MELUND hat sich für den Bereich Immissionsschutz vor und nach dem Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG vom Landesamt für Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als genehmigende Stelle berichten lassen. Im Folgenden gab es immer wieder Befassungen mit einzelnen Themen (z.B. Geruchsbelästigung, Arbeitsbedingungen, Tierschutz). In den letzten Monaten beteiligte sich das MELUND fachlich an der Diskussion über den Ausbau und die Kosten für die Kläranlage Kellinghusen. 2. Welche Maßnahmen wurden zur Überprüfung der Einhaltung der Tierschutzund Hygienestandards sowie Sozialstandards und Mindestlöhne durch das Ministerium ergriffen? Die Überprüfung der Einhaltung der Hygienestandards und der Tierschutzstandards des Schlachtbetriebes in Kellinghusen liegt in der Zuständigkeit des Kreises Steinburg. Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Fachaufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig berichten lassen. Im Zusammenhang mit der Planung des Umbaus gab es anlassbezogene Gespräche und fachlichen Austausch zwischen Kreis und MELUND. Nachdem die Umbaumaßnahmen nunmehr weitestgehend abgeschlossen sind, findet ein regulärer Austausch etwa einmal im Vierteljahr statt. Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestlöhne und der zwingenden Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz obliegt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS). 3. Hat das Ministerium Kenntnis darüber, ob und inwiefern die Tierschutz-, Hygiene - und Sozialstandards sowie der Mindestlohn in den Schlachtunternehmen von Tönnies in Schleswig-Holstein eingehalten werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/842 3 Es gibt in Schleswig-Holstein einen Schlachtbetrieb der Unternehmensgruppe Tönnies. Die Landesregierung hat im Rahmen der Fachaufsicht aufgrund von Berichten der für die Überwachung der Lebensmittelhygiene und des Tierschutzes zuständigen Behörde Kenntnisse über die Einhaltung des Lebensmittelhygienerechts und des Tierschutzrechtes in diesem Betrieb. Nach Bericht des Kreises wurden im Betriebsablauf Tierschutzverstöße festgestellt , die nach Feststellung unverzüglich abgestellt wurden. Keiner der Fälle führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, strafrechtlich relevante Verstöße gab es ebenfalls nicht. Die Landeregierung hat keine Erkenntnisse über die Einhaltung des Mindestlohns in den Schlachtunternehmen von Tönnies in Schleswig-Holstein. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Haben weitere prozessbegleitende Gespräche des Ministers mit Herrn Tönnies stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu den Gesprächen insgesamt siehe Antwort auf Frage 1. Weitere Gespräche mit Herrn Tönnies über den in der Einleitung seitens der Fragestellerin in der Einleitung genannten Termin am 17.2.2015 hinaus haben nicht stattgefunden.