SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/847 19. Wahlperiode 2018-07-12 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies und Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Zuschüsse zur Sanierung von kommunalen Schwimmsportstätten Vorbemerkung In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Sanierung kommunaler Schwimmportstätten aus dem IMPULS-Programm gefördert. 1. In welcher Höhe wurden die Mittel für welche Maßnahmen verausgabt? Antwort: In 2016 wurden 1.941.916,62 € aus Landesmitteln und in 2017 wurden 3.053.466,06 € erstmalig über das Sonderprogramm IMPULS für Maßnahmen, die dem Erhalt der Funktionsfähigkeit und/oder der Senkung der Betriebskosten der Hallen- und Freibäder , die überwiegend der sportlichen Betätigung und dem Schwimmen lernen dienen, zugewendet. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bereits im Jahr 2015 2 Mio. € aus Landesmitteln für die Ertüchtigung von kommunalen Schwimmsportstätten zugewendet worden sind. 2. Liegen weitere, nicht berücksichtigte Anträge auf Förderung vor? Wenn ja, welche und warum wurden diese nicht berücksichtigt? Antwort: In den Jahren 2016 und 2017 konnten 17 bzw. 9 Maßnahmen, welche die Funktionstüchtigkeit der Anlagentechnik betreffen, den Primärenergiebedarf senken, die Betriebskosten senken oder die Behindertengerechtigkeit der Infrastruktur verbessern, wegen Überzeichnung der Programmmittel und aufgrund der deshalb erforderlichen Drucksache 19/847 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Priorisierung durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Kommunalen Landesverbände , des Schwimmsportverbandes und des Innenministeriums nicht gefördert werden. 3. Welche Fördermaßnahmen stehen Kommunen für die Sanierung von Schwimmsportstätten ab 2018 zur Verfügung? Antwort: Fördermaßnahmen stehen für das Jahr 2018 nicht zur Verfügung. Ab dem Jahr 2019 stehen u.a. Mittel für die Förderung zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und/oder der Senkung der Betriebskosten der Hallen- und Freibäder, die überwiegend der sportlichen Betätigung und dem Schwimmen lernen dienen, gemäß der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Amtsblatt Schl.-H- S. 572 vom 2. Juli) zur Verfügung. 4. Sieht die Landesregierung Bedarf für die weitere Förderung der Sanierung oder Neubau von kommunalen Schwimmsportstätten? Antwort: Ja, deshalb ist der Bereich weiterhin in der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein enthalten.