SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 860 19. Wahlperiode 12.07.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Familienferienerholung Vorbemerkung des Fragestellers: Zu der schon seit Jahren bestehenden Förderung der Ferienfahrten von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien trat zum 01.06.2017 eine weitere mit Landesmitteln geförderte Maßnahme hinzu, bei denen antragsberechtigte Familien und Alleinerziehende einen Zuschuss zu einem kindgerechten Familienurlaub beantragen können. 1. Wo kann die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Familienferienerholung von Bürgern abgerufen werden und welchen Inhalt hat diese? Antwort: Die Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) gilt für die Kommunen sowie für den Landesjugendring Schleswig-Holstein, die auf Antrag Fördergelder nach dem Verteilerschlüssel gem. Ziff. 4.2 der o.g. Richtlinie erhalten können. Die Richtlinie regelt die Mittelvergabe der Kommunen für die Familienurlaube und für die Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche – der Landesjugendring fördert keine Familienurlaube. Die Richtlinie ist auf den Internetseiten der Landesregierung abrufbar: https://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Jugendferienwerk.html Drucksache 19/ 860 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wo können die Zuschüsse für die Familienferien beantragt werden? Antwort: Die Zuschüsse können bei den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte beantragt werden. 3. Wie viele Anträge sind in 2017/2018 gestellt worden und wie viele davon sind bewilligt worden? Antwort: Eine Statistik über die Anzahl der bei den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte gestellten Anträge liegt nicht vor. Anhand der Verwendungsnachweise der Kreise und kreisfreien Städte lässt sich allerdings eine Aussage über die bewilligten Anträge treffen. Im Jahr 2017 wurden 2403 Ferienmaßnahmen für Kinder- und Jugendliche sowie 39 Familienurlaube bewilligt (die Angaben von einem Kreis liegen noch nicht vor). Für 2018 können noch keine Zahlen genannt werden, da die Verwendungsnachweise der Kreise und kreisfreien Städte erst im Folgejahr vorgelegt werden. Frist ist der 31. März 2019 4. Auf welche Art und Weise wirbt die Landesregierung für die Nutzung dieses Programms ? Antwort: Die Landesregierung hat die neue Richtlinie im Rahmen einer Medien-Information des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren am 17. Juli 2017 bekannt gemacht. Zudem ist die Richtlinie auf der Internetpräsenz der Landesregierung (s. Antwort zu Frage 1) abrufbar. Darüber hinaus werben die Kreise und kreisfreien Städte jeweils selbst in ihren Regionen für die Förderung.