SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/870 19. Wahlperiode 2018-07-24 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Gewässerschutz für die Schlei Nach Aussage des Koalitionsvertrages plant die Landesregierung für die Schlei ein Testprogramm zur Entfernung des Faulschlamms. 1. Gibt es dieses Testprogramm bereits und wenn ja, seit wann, was beinhaltet es, welche Ziele werden damit verfolgt und wie ist Laufzeit? Wenn nein, wann plant die Landesregierung das Testprogramm einzuführen? Die genauen Mengen an Faulschlamm in der Schlei sowie sein Gehalt an Nährstoffen, Schadstoffen und organischem Kohlenstoff sind derzeit nicht bekannt . Des Weiteren gibt es auch keine flächendeckenden Untersuchungen über das Vorkommen und die Verbreitung der Unterwasser-Flora und -Fauna (Makrophyten und Makrozoobenthos). Um hier Klarheit zu schaffen, hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Anfang 2017 ein Gutachten zur Untersuchung des Sedimentinventars und der Hydromorphologie der Schlei in Auftrag gegeben. Damit sollen zunächst die Beschaffenheit und Zusammensetzung der Faulschlamm-Ablagerungen und die Lebensräume am Boden der Schlei flächenhaft erfasst und genau analysiert werden. Als Ergebnis der Untersuchungen werden eine umfassende Inventarisierung der oberflächennahen Sedimente und ihrer Nährstoff-, Schadstoffund Kohlenstoffgehalte erwartet. Weiterhin sollen auf der Grundlage dieser aktualisierten Informationen wirksame und realisierbare Renaturierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte der Schlei abgeleitet werden. Der Endbericht dieses Gutachtens wird Anfang 2019 vorliegen. Drucksache 19/870 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Ein weiteres Gutachten soll den Zustand und die Verbreitung des Makrophytound Makrozoobenthos der Schlei erfassen und analysieren. Der Endbericht dieses Gutachtens soll voraussichtlich Ende 2018 vorliegen. Erst wenn nach Vorlage der Gutachten ausreichend Informationen über Sedimentbeschaffenheit (Korngröße, Lage, Mächtigkeit und Zusammensetzung der Sedimentschichten, Gehalt an Nähr- und Schadstoffen) sowie der Benthos-Organismen vorliegen kann geprüft werden, ob und ggf. mit welcher Technik eine Entnahme des Faulschlammes ohne ökologischen Risiken für die Gewässergüte der Schlei möglich ist. Sollte eine Faulschlammentnahme möglich sein, sind Verwirbelungen möglichst vollständig zu vermeiden, um eine Beeinträchtigung durch Mobilisierung der Faulschlammschichten zu verhindern . Eine solche Verwirbelung würde die Wasserqualität der Schlei bei einer über Jahre dauernden Entnahme nachhaltig und langfristig schädigen. Auch dieses Verfahren wird Gegenstand des evtl. Testprogramms sein. 2. Plant die Landesregierung, das Testprogramm anschließend auch auf andere Gewässer in Schleswig-Holstein zu übertragen und wenn ja, auf welche und wann? Nein. 3. Plant die Landesregierung eine Ausweitung des Testprogramms auf die Entfernung von Arzneimittelrückständen und Mikroplastik in der Schlei? Nein.