SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/875 19. Wahlperiode 31.07.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Fallzahlenentwicklung im Täter-Opfer-Ausgleich Vorbemerkung des Fragestellers: Nach Aussage der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V. (BAG TOA) haben die Fallzahlen im Verfahren zum sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich bundesweit tendenziell abgenommen. TOA ist auch ein in Schleswig-Holstein praktiziertes Instrument zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung. Vor dem Hintergrund dieser Annahme ergeben sich für Schleswig-Holstein folgende Fragen: 1. Wie viele TOA-Verfahren wurden seit 2013 jährlich jeweils im Jugend- und im Erwachsenen-TOA bearbeitet? Antwort: TOA-Statistik 2013- 2017 2017: Gesamt: 1722 davon Jug./HW: 631 und Erwachsene: 1091 2016: Gesamt: 1702 davon Jug./HW: 602 und Erwachsene: 1100 2015: Gesamt: 1805 davon Jug./HW: 647 und Erwachsene: 1158 2014: Gesamt: 1679 davon Jug./HW: 704 und Erwachsene: 975 2013: Gesamt: 1656 davon Jug./HW: 615 und Erwachsene: 1041 Drucksache 19/875 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. In wie vielen Fällen hat die Staatsanwaltschaft nach TOA das Verfahren ohne Klageerhebung gem. § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StPO eingestellt und in wie vielen Fällen wurde das Verfahren nach Anklageerhebung durch das Gericht gem. § 153a Abs. 2 Satz 1 eingestellt? Bitte nach Jugendlichen / Erwachsenen TOA für den Zeitraum seit 2013 aufschlüsseln. Antwort: Jahr Erledigungsart Anzahl 2017 ERW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 319 JUG/HW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 27 2016 ERW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 340 JUG/HW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 24 2015 ERW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 373 JUG/HW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 20 2014 ERW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 343 JUG/HW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 19 2013 ERW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 327 JUG/HW End. Einst. - § 153a I 2 Nr. 5 StPO - TOA 24 Die vorstehende tabellarische Übersicht gibt Auskunft darüber, in wie vielen Fällen ein Verfahren gemäß § 153a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StPO durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist. Bezüglich der Verfahren gegen erwachsene Beschuldigte, die nach § 153a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StPO eingestellt worden sind, ist Folgendes anzumerken : Es lässt sich mangels statistischer Erhebung nicht feststellen, inwieweit in jedem der statistisch erfassten Fälle tatsächlich ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt worden ist oder aber das Verfahren schon im Hinblick auf das ernsthafte Bemühen der/des Beschuldigten um Wiedergutmachung ausreichend ist. Bezüglich der Verfahren gegen jugendliche Beschuldigte, die nach § 153a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StPO eingestellt worden sind, ist anzumerken, dass die vorstehende Auswertung nicht abschließend ist, weil Verfahren gegen diese nach Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in der Regel gemäß § 45 JGG eingestellt werden. Eine Auswertung der nach § 45 JGG eingestellten Fälle im Hinblick Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/875 3 auf die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs ist aber mangels entsprechend differenzierter Erfassung nicht möglich. Dies gilt auch für die nachgefragten Einstellungen durch das Gericht gemäß § 153a Absatz 2 Satz 1 StPO. Auch in diesen Fällen wird nicht im Einzelnen in MESTA erfasst, nach welcher Auflage ggf. eine Einstellung erfolgt ist, sondern lediglich die Einstellung gemäß § 153a Absatz 2 StPO notiert. 3. Wie viele Geschädigte und Beschuldigte waren in den Verfahren betroffen? Bitte jährlich nach Jugendlichen / Erwachsenen TOA aufschlüsseln. Antwort: Die Anzahl der Beteiligten bzw. Opfer in einem TOA-Verfahren wird in Schleswig- Holstein nicht gezählt. Die Fallzählung erfolgt auf der Basis einer Beschuldigtenzählung (siehe Antwort zu 1). 4. Wie setzt sich die Deliktstruktur der Verfahren zusammen, gibt es dabei Veränderungen in den letzten 5 Jahren? Antwort: Eine Statistik über die Deliktstruktur wird in Schleswig-Holstein nicht erhoben.