SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/90 19. Wahlperiode 2017-07-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ÖPNV-Finanzierungsverordnung Die Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen von 2013 (ÖPNVFinV SH 2013) läuft am 31. Dezember 2017 aus. 1. Welche Gespräche bzw. Verhandlungen mit den Kreisen und kreisfreien Städten zu einer Neufassung der Finanzierungsverordnung haben bereits stattgefunden ? Antwort: Die bisherigen Gespräche haben auf der Ebene des Verbundausschusses der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) stattgefunden. 2. Welcher weitere Zeitplan für die Verhandlungen mit den Kreisen und kreisfreien Städten ist vorgesehen? Antwort: Bis Ende September soll im Rahmen des Verbundausschusses der NAH.SH eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, im Anschluss findet das offizielle Beteiligungsverfahren der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) statt. Drucksache 19/90 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. In welcher Höhe erhalten die Kreise und kreisfreien Städte in 2017 Mittel nach ÖPNVFinV? (Bitte nach einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln ). In welcher Höhe wurden diese Mittel ggf. an weitere kommunale Aufgabenträger weitergereicht? Antwort: Stadt Flensburg 2.279.048,11 € Stadt Kiel 3.969.990,76 € Stadt Neumünster 1.259.704,52 € Stadt Lübeck 3.456.911,82 € Kreis Rendsburg-Eckernförde 5.005.643,26 € Kreis Schleswig-Flensburg 6.406.746,47 € Kreis Dithmarschen 2.703.483,56 € Kreis Nordfriesland 4.606.732,99 € Kreis Steinburg 2.416.019,76 € Kreis Stormarn 6.801.584,98 € Kreis Herzogtum-Lauenburg 4.304.888,23 € Kreis Pinneberg 5.481.266,75 € Kreis Plön 2.809.619,06 € Kreis Ostholstein 3.288.827,95 € Kreis Segeberg 7.522.531,78 € Zusätzlich erhält der Kreis Segeberg 187.967,- € für U-Bahn Verkehre, der Kreis Stormarn 2.089.082,- €. In welcher Höhe die kommunalen Aufgabenträger Mittel innerhalb ihres Kreises weiterreichen ist der Landesregierung nicht bekannt. 4. In welcher Höhe finanzieren die Kreise, die kreisfreien Städte und die weiteren kommunalen Aufgabenträger den ÖPNV in 2017 aus eigenen Mitteln? (Bitte nach einzelnen kommunalen Aufgabenträgern aufschlüsseln). Antwort: Hierüber liegen der Landesregierung keine Daten vor. 5. Wie bewertet die Landesregierung den aktuell gültigen Finanzierungsschlüssel , auch vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landesrechungshofes im Kommunalbericht 2016? Antwort: Die Landesregierung teilt die Meinung des LRH. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/90 3 6. Welche Ziele hat die Landesregierung bei der Neufassung der Finanzierungsverordnung , insbesondere mit Blick auf den Finanzierungsschlüssel und die Höhe der Finanzierungsmittel? Antwort: Der Finanzierungsschlüssel soll mit der neuen Verordnung sachgerechter werden. Es ist jedoch für das Gelingen eines funktionierenden Nahverkehrsverbundes dringend notwendig, einen neuen Schlüssel im Einvernehmen mit den kommunalen Aufgabenträgern zu entwickeln. Die Landesregierung beabsichtigt, den Anteil der Regionalisierungsmittel an der Finanzierungsverordnung mit 1,8% jährlich zu dynamisieren und somit die kommunalen Aufgabenträger besser in die Lage zu versetzen, sich den Herausforderungen zukünftiger Mobilität zu stellen.