SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 902 19. Wahlperiode 11. September 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Einsatz von Drohnen durch die Landespolizei Im Februar 2018 berichteten die „Lübecker Nachrichten“: „Der polizeiliche Drohneneinsatz gewinne rasant an Bedeutung. Bundesweite Arbeitsgruppen zu dem Thema böten der schleswig-holsteinischen Landespolizei die ideale Möglichkeit, auf die Erfahrungen anderer bei Beschaffung und Verwendung von Drohnen sowie Schulung der Beamten zurückzugreifen. Der amtierende Polizeidirektor Joachim Gutt erklärte, angesichts dieser Ankündigung sei die Landespolizei ‚fest entschlossen‘, Drohnen nach Erfüllung aller Bedingungen noch in diesem Jahr anzuschaffen.“ (Quelle: http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Landespolizei-Mit-Drohnenauf -Verbrecherjagd) 1. Wie viele Drohnen welchen Typs sind im Besitz der Landespolizei oder anderer der Landesregierung unterstellter Behörden? Antwort: Die Landespolizei Schleswig-Holstein verfügt über keine eigenen Fluggeräte; im Landeskriminalamt werden bei den Spezialeinheiten „Unmanned Aerial System“ (UAS) bereitgehalten. Diese UAS werden in gefährdeten Bereichen zur Lageaufklärung eingesetzt. Um die Fähigkeiten der Spezialeinheiten für das polizeiliche Gegenüber nicht berechenbar zu machen und hiermit die Einsatzkräfte zu gefährden, kann über den Typ des UAS keine Auskunft erteilt werden. Drucksache 19/ 902 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wie lange werden etwaige Videoaufnahmen polizeilicher Drohneneinsätze gespeichert ? Antwort: Die Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt gem. den einschlägigen Vorschriften der StPO und des LVwG bzw. den datenschutzrechtlichen Bestimmungen . 3. Gibt es Bestrebungen, den Drohneneinsatz in Schleswig-Holstein ähnlich den Bestimmungen im neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz zu regeln? Antwort: Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Bestrebungen. 4. Wie viele Erlaubnisse zum Betrieb von Drohnen bzw. wie viele Kennzeichen für Drohnen wurden im Jahr 2017 erteilt? Antwort: Die Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat im Jahr 2017 für den Aufstieg von unbemannten Fluggeräten 256 Erlaubnisse erteilt. Aufstiege von unbemannten Fluggeräten für die Polizei oder andere Landesbehörden sind darin nicht enthalten, denn nach § 21 a Luftverkehrsordnung ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen durch oder unter Aufsicht von Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht erlaubnispflichtig. Die Zahl von Kennzeichen ist nicht bekannt. Denn einerseits sind nicht alle unbemannten Fluggeräte, für die eine Erlaubnis erteilt wird, kennzeichnungspflichtig – andererseits sind auch viele unbemannte Fluggeräte kennzeichnungspflichtig, die keine Erlaubnis benötigen. 5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen es zu Unfällen beim Einsatz unbemannten Fluggeräts gekommen ist? Antwort: Die Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat keine Kenntnis von Unfällen.