SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/910 19. Wahlperiode 13. September 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Deutsch-dänisches Polizeiabkommen Vorbemerkung der Fragestellerin: Das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Dänemark über die polizeiliche Zusammenarbeit in den Grenzgebieten“ besteht seit 2002 und ist bisher nicht fortgeschrieben worden. Entsprechende Verträge mit Polen und Tschechien sind in 2014 und 2015 durch neu gefasste Verträge, die eine intensivere Zusammenarbeit ermöglichen, ersetzt worden . 1. Wurde die Landesregierung in eine Evaluierung des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Dänemark über die polizeiliche Zusammenarbeit in den Grenzgebieten“ seit dem Jahr 2002 beteiligt? Antwort: Die deutsch-dänische Zusammenarbeit wurde zuletzt 2010 anlässlich eines informellen Gesprächs zwischen dem BMI und dem dänischen Justizministerium unter Beteiligung der Landesregierung evaluiert. Die Landesregierung wurde hierbei beteiligt. Drucksache 19/910 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Im Nachgang dieser Evaluierung wurde die bis dahin bestehende „Bürogemeinschaft Padborg“ umbenannt in „Gemeinsames Zentrum der deutsch-dänischen Polizei- und Zollzusammenarbeit“. Eine Veränderung des Regierungsabkommens wurde nicht für erforderlich angesehen. Wenn nein, warum nicht? Antwort: -Entfällt- 2. Sind der Landesregierung Planungen bekannt, das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Dänemark über die polizeiliche Zusammenarbeit in den Grenzgebieten“ aus dem Jahr 2002 inhaltlich fortzuschreiben? Antwort: Derzeit ist keine weitere Anpassung des Regierungsabkommens vorgesehen. Wenn ja, wie wird die Landesregierung an einer Neufassung des Vertrages beteiligt und welche inhaltlichen Vorstellungen wird sie in die Verhandlungen einbringen? Antwort: -Entfällt- Wenn nein, warum nicht? Antwort: -Entfällt-