SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/954 19. Wahlperiode 2018-08-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein 2018 1. Wie viele (Neubau und Sanierungsmaßnahmen) a. Mietwohnungen (Neubau und Sanierungen) b. Eigentumsmaßnahmen c. weitere Maßnahmen wurden im Rahmen des Wohnraumförderprogrammes zwischen dem 01.10.2017 und dem 01.08.2018 gefördert? Wie hoch waren die hierfür jeweils bewilligten Fördermittel (Darlehen und Zuschüsse)? Bitte nach Jahren und Kreisen/ kreisfreien Städten aufschlüsseln. Antwort: Da die Bearbeitungszeit einzelner Förderfälle mehrere Monate dauert und eine abschließende Bilanzierung der Förderfälle zum Stichtag des 31.12. eines Jahres erfolgt, ist die Betrachtung einzelner Monate eines Jahres nicht aussagekräftig. Für die Zahlen des Gesamtjahres 2017 wird daher auf den Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau 2015 - 2018 (Antwort auf Drucksache 19/586) verwiesen. Für das Jahr 2018 werden bis zum 31.07. bereits 767 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau und 6 Wohneinheiten in der Eigentumsförderung gefördert. Drucksache 19/954 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Tabelle 1: Geförderte Wohneinheiten sowie Fördervolumen in den Programmen der sozialen Wohnraumförderung vom 01.01.2018 bis zum 31.07.2018. Programm geförderte Fördervolumen Wohneinheiten Mietwohnraum 767 (WE) 115,8 Mio. € (Darlehen + Zuschuss) Modernisierungsmaßnahmen Eigentum Selbstnutzer 551 (Maßnahmen) 0,6 Mio. € (Zuschuss) Eigentumsmaßnahmen 6 (WE) 0,4 Mio. € (Darlehen) In 2018 wurden zusätzlich zu Wohneinheiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der Erwerb oder der Bau von rund 3.000 Wohneinheiten durch eigene Mittel der IB.SH und der KfW finanziert. a. Mietwohnungen (Neubau und Sanierungen) Tabelle 2: Geförderter Neubau und Sanierungsmaßnahmen sowie Fördervolumen (Darlehen und Zuschuss) vom 01.01.2018 bis zum 31.07.2018. Region geförderte Wohneinheiten Fördervolumen Flensburg, Stadt 9 9.414.900 € Kiel, Stadt 106 15.338.600 € Lübeck, Hansestadt 52 8.837.500 € Neumünster, Stadt 21 2.506.300 € Dithmarschen 0 0 € Herzogtum Lauenburg 133 15.185.200 € Nordfriesland 58 8.407.200 € Ostholstein 9 1.400.300 € Pinneberg 72 10.055.700 € Plön 0 0 € Rendsburg-Eckernförde 34 4.413.300 € Schleswig-Flensburg 24 7.714.600 € Segeberg 152 22.665.100 € Steinburg 8 800.300 € Stormarn 89 9.110.200 € Insgesamt 767 115.849.200 € Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/954 3 b. Eigentumsmaßnahmen Tabelle 3: Geförderte Eigentumsmaßnahmen sowie Fördervolumen (Darlehen) vom 01.01.2018 bis zum 31.07.2018. Region geförderte Wohneinheiten Fördervolumen Kiel, Stadt 1 70.000 € Nordfriesland 1 64.000 € Schleswig-Flensburg 1 64.000 € Steinburg 1 36.000 € Stormarn 2 140.000 € Insgesamt 6 374.000 € Neben den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung bietet die IB.SH umfangreiche Darlehensprogramme aus eigenen Mitteln für den Bau und Erwerb von Wohneigentum an (siehe oben). c. Weitere Maßnahmen Im Zuschussprogramm Modernisierungsmaßnahmen Eigentum Selbstnutzer wurden bisher Mio. € 0,576 bei 551 gestellten Anträgen als Zuschuss bewilligt. 2. In welcher Höhe sind die Regionalbudgets des Wohnraumförderprogrammes mit Stand 01.08.2018 bereits verausgabt bzw. verplant? Antwort: Tabelle 4: Regionale Förderbudgets 2015 - 2018 Region Kontingent 2015 - 2018 durch Bewilligungen und Reservierungen belegt verfügbar Kiel 75.000.000 € 50.605.450 € 24.394.550 € Lübeck 50.000.000 € 11.440.900 € 38.559.100 € Flensburg 60.000.000 € 56.795.700 € 3.204.300 € Hamburger Rand 200.000.000 € 198.360.629 € 1.639.371 € Sylt 30.000.000 € 15.427.200 € 14.572.800 € Insgesamt 415.000.000 € 332.629.879 € 82.370.121 € 3. Wie viele Wohnungen bzw. Einzelmaßnahmen wurden im Rahmen des Sonderprogrammes „Erleichtertes Bauen“ im Zeitraum 01.10.2017 bis 01.08.2018 gefördert ? Wie hoch waren die hierfür bewilligten Fördermittel (Darlehen und Zuschüsse )? Bitte nach Kreisen/ kreisfreien Städten sowie Art des beteiligten Investors (kommunal/ privat) aufschlüsseln. Antwort: Wie bei 1. wird nur das laufende Kalenderjahr 2018 dargestellt. Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.07.2018 wurden 24 neue Wohneinhei- Drucksache 19/954 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 ten gefördert. Diese Wohneinheiten werden von Wohnungsgenossenschaften mit einem Fördervolumen von rund Mio. € 3,5 gefördert. Weitere Angaben sind bei der geringen Fallzahl aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Das Interesse am Sonderprogramm ist, insbesondere aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen, hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Daher wurde der Einsatz der bereitgestellten Fördermittel nachfragegerecht weiter zugunsten der Mietwohnraumförderung flexibilisiert. Die Mittel des Sonderprogramms wurden dementsprechend auch für Projekte der „klassischen“ Wohnraumförderung geöffnet . Ergänzend wurden die kommunalen Förderbudgets bedarfsgerecht erhöht (Siehe hierzu auch den Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau 2015 - 2018; Antwort auf Drucksache 19/586).